1. Unabhängig von der Möglichkeit der Programmgestaltung kann die Verantwortlichkeit als Veranstalter im Sinne von § 13b UrhWG für die Einholung der …
1. Vor der Veranstaltung eines öffentlichen (Stadt-) Festes, bei dem öffentlich Musik aus dem GEMA-Repertoire wiedergegeben werden soll, ist eine …
1. Die Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 Satz 1 LitUrhG, wonach es für öffentliche Aufführungen eines erschienenen Werkes der Tonkunst der Einwilligung des …
1. Die Beteiligung von Musikverlagen bei der Ausschüttung von Vergütungen durch die GEMA verstößt nicht gegen das urheberrechtswahrnehmungsrechtliche …
1. Zur Berechnung der Schadensersathöhe kann auch bei sogenannten Filesharingfällen die Lizenzanalogie herangezogen werden. Dabei können im Falle von …
Die GEMA ist aufgrund der mit den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge in der Fassung der Jahre 2002 und 2005 nicht berechtigt, deren …
Räumt der Urheber einem Dritten urheberrechtliche Nutzungsrechte ein, obwohl er die entsprechenden Rechte schon zuvor der GEMA zur Wahrnehmung überlassen …
1. Youtube haftet ab Kenntnis als Störer für urheberrechtsverletzende Videos, die auf der Plattform durch Nutzer eingestellt werden. 2. Youtube ist nicht nur …
1. Die GEMA hat aufgrund ihrer Berechtigungsverträge mit den Wahrnehmungsberechtigten das Recht, gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmen, was …
1. YouTube haftet bei Urheberrechtsverletzungen durch User als Störerin, nicht jedoch als Täterin. Dies gilt auch, wenn der Störer über erhebliche …