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Urteil

OLG Hamburg: Keine Störerhaftung des Forenbetreibers – bundesligaforen.de

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1. Weist ein Forenbetreiber in seinen Benutzungsregeln darauf hin, dass die Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte nicht erlaubt ist und dass er sich …

OLG Saarbrücken: Keine Wiederholungsgefahr bei „unverzüglicher“ Löschung

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1. Ein Forenbetreiber haftet nicht für rechtswidrige Beiträge der Forennutzer (hier: Urheberrechtsverletzungen), wenn er diese „unverzüglich“ …

LG Hamburg: Haftung des Blog-Betreibers für Kommentare – Stefan Niggemeier

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1. Der Betreiber eines Weblogs kann als Störer für rechtswidrige Kommentare durch Dritte haften. 2. Ist mit großer Sicherheit vorhersehbar, dass es zu …

OLG Düsseldorf: Keine Störerhaftung des Forenbetreibers

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1. Ein Forenbetreiber haftet für rechtswidrige Inhalte Dritter erst ab Kenntniserlangung. 2. Dem Forenbetreiber obliegen keine allgemeinen …

OLG Hamburg: Haftung eines Forenbetreibers – Heise

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Ein Forenbetreiber hat nach Bekanntwerden rechtswidriger Beiträge dafür Sorge zu tragen, dass weitere Rechtsverstöße verhindert werden. Zumindest muss er …

AG Frankfurt: Keine Störerhaftung für Kommentare in Blogs

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1. Wird eine Person als „Administrator“ eines Blogs genannt, unter dem Hinweis, dass er nur Ansprechpartner für Probleme technischer Natur ist, …

BGH: marions-kochbuch.de

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Der Betreiber eines Internetportals, in das Dritte für die Öffentlichkeit bestimmte Inhalte (hier: Rezepte) stellen können, haftet für diese Inhalte nach …

LG Berlin: Schutz der Privatsphäre in Internet-Foren

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1. Eine identifizierende Berichterstattung über das Privatleben anderer Personen in Internet-Foren ist grundsätzlich eine Verletzung des Allgemeinen …

LG Hamburg: Haftung eines Forenbetreibers – Supernature.de

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1. Eigene Informationen im Sinne von § 6 Abs. 1 MDStV sind nicht „eigene Behauptungen“ im Sinne der für Widerruf oder Richtigstellung …

OLG Zweibrücken: Prüfungspflichten eines Forenbetreibers

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1. Die Pflicht eines Forenbetreibers zur Überprüfung der eigenen Internetplattform darf vor dem Hintergrund der Figur der Störerhaftung nicht so weit gehen, …

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