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Urteil

OLG Hamburg: Keine Haftung des Domaininhabers

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1. Der Inhaber einer Domain haftet für rechtswidrige Inhalte, die über seine Domain abrufbar sind, erst ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit auf Unterlassung. …

LG Arnsberg: Domainfreigabe nach § 12 BGB setzt kein Verschulden voraus

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Der Anspruch aus § 12 BGB auf Unterlassung der Nutzung einer Domain sowie deren Freigabe ist verschuldensunabhängig. LANDGERICHT ARNSBERG Im Namen des Volkes …

LG Hamburg: Haftung des Domaininhabers

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Der Inhaber einer Domain haftet spätestens ab Kenntnis für die Rechtsverletzung eines Dritten, die unter seiner Domain zugänglich ist. LANDGERICHT HAMBURG …

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