Der bei der DENIC eingetragene Inhaber einer Domain haftet auch dann für eine unbefugte Namensanmaßung (§ 12 BGB) durch den Domainnamen, wenn er sämtliche …
1. Der Admin-C haftet nicht als Störer für rechtswidrige Inhalte, die unter einer Domain hinterlegt sind. 2. Die Pflichten des Admin-C aus den …
a) Die für die Registrierung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain „.de“ zuständige DENIC ist vor der Registrierung grundsätzlich weder …
1. Der Admin-C haftet als Störer für eine markenrechtsverletzende Domain. 2. Der Admin-C ist als Bevollmächtigter des Domaininhabers berechtigt und …
1. Der Registrar einer Domain haftet als Störer auf Unterlassung, falls er nach einem konkreten Hinweis auf eine offensichtliche Rechtsverletzung nicht …
1. Die DENIC hat eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB. 2. Ein Unternehmen hat einen Anspruch auf Zuteilung eines zweistelligen …
1. Blogspot kann als Störer für rechtswidrige Blog-Artikel seiner Nutzer auf Unterlassung haften, wenn diese trotz des glaubhaften Hinweises eines …
1. Wird ein Domainname aufgrund des Auftrags eines Namensträgers auf den Namen eines Treuhänders registriert, kommt dieser Registrierung im Verhältnis zu …
a) Die für die Registrierung von Domainnamen unter der Top-Level-Domain „.de“ zuständige DENIC haftet dann als Störerin, wenn sie von Dritten auf eine …
1. Bei der Haftung des Intermediärs ist im konkreten Einzelfall nach dessen Rolle zu unterscheiden. Soll ein Intermediär nach den Grundsätzen der Haftung …