Dem Inhaber einer Domain steht ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber denjenigen zu, der unberechtigterweise gegenüber der Registrierungsstelle DENIC …
Die DENIC haftet als Störer für solche Domainregistrierungen, die eine eindeutige, sich aufdrängende Namensrechtsverletzung darstellen. In einem solchen …
Die Nutzung einer Internetdomain ist ein „sonstiges Recht“ im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB. Wird bei der DENIC ein unberechtigter …
1. Ist der Name einer Gemeinde mit einem Wort aus der Umgangssprache identisch, so hat die Gemeinde jedenfalls dann keinen Anspruch auf Löschung einer …
Die DENIC ist zur Löschung rechtswidrig registrierter Domains verpflichtet, wenn ihr ein rechtskräftiges Urteil vorgelegt wird, das den Admin-C zur …
1. Die Domainregistrierungsstelle DENIC hat eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB. 2. Die Regelung der DENIC-Domainrichtlinien, …
1. Das Nutzungsrecht an einer Domain aus einem Vertrag mit der DENIC e.G. fällt als eigentumsfähige Position unter den Schutzbereich von Art. 14 GG. Der …
Es besteht jedenfalls dann kein Anspruch auf eine zweistellige Domain, wenn der Domainname gleichzeitig dem Kürzel für einen KFZ-Zulassungsbezirk entspricht. …
Der Admin-C einer Internetseite führt keine gesetzlich geregelte Funktion aus. Er ist vielmehr Ansprechpartner und Berechtigter gegenüber der DENIC. Sein …
a) Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber kein absolutes Recht an dem Domainnamen und damit kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 …