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Urteil

BGH: E-Learning und Urheberrecht – Meilensteine der Psychologie

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a) Werden von einem Sprachwerk höchstens 12% der Seiten des gesamten Werkes und nicht mehr als 100 Seiten zur Veranschaulichung im Unterricht an einer …

OLG Frankfurt: Vervielfältigungen an elektronischen Leseplätzen

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1. § 52b UrhG begründet eine Annex-Berechtigung zur Digitalisierung von Werken, denn um die Zugänglichmachung zu ermöglichen, müssen die privilegierten …

LG Frankfurt am Main: Digitalisierung – Reichweite des § 52 b UrhG

, von 0 Kommentare

1. Die Installation von elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken ist gemäß § 52 b UrhG grundsätzlich zulässig und stellt keine …

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