1. Die Beschlagnahme von E-Mails bei einem E-Mail-Provider ist auch ohne spezifische gesetzliche Regelung jedenfalls unter den Voraussetzungen des § 99 StPO …
Die spätere Einziehung von Daten eines Servers und damit auch eine Löschungsanordnung betreffend die darauf befindlichen Daten als Minusmaßnahme gemäß dem …
Die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers sind am Grundrecht auf Gewährleistung des Fernmeldegeheimnisses aus Art. 10 …