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Urteil

AGH Berlin: Ende-zu-Ende verschlüsseltes besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) nicht erforderlich

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1. Ein Anspruch darauf, dass das beA mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung betrieben wird, besteht nicht. Der Anspruch lässt sich weder direkt noch mittelbar aus …

KG Berlin: Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht geht Datenschutzbestimmungen vor

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1. Die Bestimmungen der BRAO sind keine „bereichsspezifische Sonderregelung“ im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BDSG. 2. Die Verschwiegenheitspflicht …

OLG Köln: Zulässigkeit von Abmahnkritik

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1. Ob ein Video, in dem ein Rechtsanwalt einen Wettbewerber wegen dessen Abmahnpraxis kritisert, eine Herabsetzung im Sinne des § 4 Nr. 7 UWG darstellt, kann …

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