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Urteil

AGH Berlin: Ende-zu-Ende verschlüsseltes besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) nicht erforderlich

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1. Ein Anspruch darauf, dass das beA mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung betrieben wird, besteht nicht. Der Anspruch lässt sich weder direkt noch mittelbar aus …

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