1. Der Urheber hat infolge einer falschen Autorenbenennung einen Anspruch auf Entschädigung gemäß § 97 Abs. 2 UrhG. Denn hierin liegt ein schwerwiegender …
Jedenfalls außerhalb des Hochschulbereichs können die Umstände des Einzelfalls auch bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen dazu führen, dass eine …