1. Die erstmalige Präsentation eines Werkes im Rahmen einer Pressekonferenz genügt dem in § 71 UhrG tatbestandlich verlangten Erscheinen. 2. Der Zweck des …
1. Die in § 71 UrhG genannte Tatbestandsalternative der öffentlichen Widergabe ist als unkörperliche Wiedergabe i. S. v. § 15 II UrhG zu verstehen, so dass …