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Urteil

BGH: Ergänzende Vertragsauslegung einer telekommunikationsrechtlichen Zusammenschaltungsvereinbarung kann zu keiner Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen

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1. Die ergänzende Vertragsauslegung darf nicht zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen (hier: Zusammenschaltungsvereinbarung zweier …

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