1. Von Vereinigungen von Urhebern und Vereinigungen von Werknutzern getroffene gemeinsame Vergütungsregeln im Sinne des § 36 UrhG haben Indizwirkung auf die …
Urheber, die ihre Werke durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts verwerten, deren alleinige Gesellschafter sie sind, können – falls die vereinbarte …