1. Der Admin-C haftet neben dem Domaininhaber für rechtswidrige Inhalte als Störer. 2. Der Admin-C hat zumindest die Möglichkeit, sich durch vertragliche …
Der Admin-C ist lediglich die vom Domain-Inhaber bevollmächtigte natürliche Person, die berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden …
Der Admin-C einer Domain hat aus seiner Funktion als administrativer Ansprechpartner gegenüber der DENIC keinen Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung von …
Die Position des Admin-C ist keine gesetzliche oder behördliche Vorgabe, sondern lediglich eine Vertragsbedingung der DENIC. Eine generelle Verantwortlichkeit …
Der Admin-C einer Domain haftet jedenfalls vor Kenntniserlangung rechtswidriger Umstände weder für Markenverletzungen, die durch die Domain selbst begangen …
Der Admin-C haftet für haftet als Mitstörer für rechtswidrige Glücksspielangebote, die unter der von ihm verwalteten Domain angeboten werden. Dabei spielt …