1. Ein Unternehmen, das für seine Kunden Domains „parkt“, haftet für markenrechtsverletzende Domainnamen seiner Kunden erst ab Kenntnis der …
Der Admin-C einer Internetseite führt keine gesetzlich geregelte Funktion aus. Er ist vielmehr Ansprechpartner und Berechtigter gegenüber der DENIC. Sein …
1. Der Admin-C einer Domain haftet nicht bereits aufgrund seiner Bevollmächtigung als technischer Ansprechpartner als Störer für Namensrechtsverletzungen, …
1. Der Admin-C haftet nicht als Störer für rechtswidrige Inhalte, die unter einer Domain hinterlegt sind. 2. Die Pflichten des Admin-C aus den …
a) Der Namensschutz aus § 12 BGB bleibt neben dem Kennzeichenschutz aus §§ 5, 15 MarkenG anwendbar, wenn mit der Löschung des Domainnamens eine Rechtsfolge …
Die gerichtliche Zurückweisung des Antrags, die Klageschrift in einer Streitigkeit um einen Domainnamen dem im Inland wohnenden Admin-C der im Ausland …
1. Gegen einen Suchmaschinenbetreiber kann kein Unterlassungsanspruch durchgesetzt werden, wenn er eine rechtswidrige Internetseite indiziert hat und zu einem …
1. Der Admin-C haftet als Störer für eine markenrechtsverletzende Domain. 2. Der Admin-C ist als Bevollmächtigter des Domaininhabers berechtigt und …
1. Wikimedia Deutschland ist nicht Täterin für bei Wikipedia veröffentlichte rechtswidrige Behauptungen. Ob eine Mitstörerhaftung in Frage kommt, wird …
1. Blogspot kann als Störer für rechtswidrige Blog-Artikel seiner Nutzer auf Unterlassung haften, wenn diese trotz des glaubhaften Hinweises eines …