1. Das Namensrecht einer Person des öffentlichen Rechts mit mehreren Standorten (hier eine Fachhochschule) besteht auch für den einzelnen Standort. Eine …
1. Es reicht, wenn der Domainname bzw. die Domainabkürzung in den beteiligten Verkehrskreisen (hier Juristen und arbeitsrechtlich Interessierte) hinreichend …