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Save the Date: #soko16 zur Macht der Plattformen

Die Telemedicus Sommerkonferenz wird in unserem Jubiläumsjahr in die dritte Runde gehen. Hier die wichtigsten Informationen:

• Das Thema lautet: Die Macht der Plattformen
• Der Termin ist der 3. und 4. September 2016.
• Die Veranstaltung findet in Berlin statt. Der genaue Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben.

Wie bereits in den Vorjahren werden wir gehaltvolle Vorträge und die ungezwungene Diskussion mit dem Publikum verknüpfen. Wir wollen das Thema in seinen gesellschaftlichen und aktuellen Bezügen darstellen, gleichzeitig aber den wissenschaftlichen Fokus klar beibehalten. Hierzu laden wir Fachleute, Wissenschaftler, Aktivisten und Politiker ein – Newcomer ebenso wie etablierte Speaker.

Die Konferenz wird sich mit einem interessanten Phänomen beschäftigen: Unser öffentliches, privates und wirtschaftliches Leben wird immer mehr von Unternehmen und Organisationen beeinflusst, die uns verbinden und verknüpfen. Marktplätze, Kommunikationswege, technische Standards oder Software, aber auch „digitale Infrastruktur” – Plattformen erfüllen wichtige Aufgaben für die Informationsgesellschaft. Erfüllen sie aber auch öffentliche Aufgaben und müssten sie deshalb mehr unter öffentlicher Kontrolle stehen?

Wir wollen auf unserer #soko16 verschiedene Diskussionen verknüpfen und dem Thema ganzheitlich auf den Grund gehen. Folgende Schwerpunkte denken wir für das Thema „Die Macht der Plattformen” an:

Kartellrecht: Die Marktmacht von Plattformen

Wir wollen die wettbewerbliche Stellung der Plattformen besprechen, also welche Marktmacht sie innehaben und wie diese kartellrechtlich zu bewerten ist. Immer öfter scheint das bisherige Konzept des relevanten Marktes nicht aufzugehen, sodass sich Plattformen als Akteure schwer fassen lassen. Reicht also das geltende Kartellrecht aus, um den freien Wettbewerb zu schützen? Muss es möglicherweise Sonderregelungen geben, um die Medienvielfalt zu schützen? Welche Rolle spielen Daten im Wettbewerb und die Frage, wie sich Unternehmen einer datenschutzrechtlichen Kontrolle entziehen können? Wie gehen wir mit der Konkurrenz von Plattformen zu niedergelassenen Ladengeschäften um?

Plattformen und Datenmacht

Big Data und diverse Überwachungsskandale – das Vertrauen in die Sicherheit der eigenen Daten sinkt und weicht zunehmender Resignation. Da Plattformen über einen ständig wachsenden Datenberg über ihre Nutzer verfügen, stellen sie viele Grundprinzipien des Datenschutzes in Frage. Einzelne stehen dem machtlos gegenüber. Sie könnten sich eingeschüchtert fühlen, von der Durchsetzung ihrer Grundrechte absehen und sich sogar vorausschauend einschränken, damit sie auf der Plattform oder im realen Leben keine negativen Folgen befürchten müssen. Müssen Einzelne deshalb mehr Möglichkeiten erhalten, um ihre Rechte wahren zu können? Sollen Verbraucher schneller zwischen Plattformen wechseln können, statt an eine Plattform „auf Gedeih und Verderb” gebunden zu sein?

Rechtsschutz und Regulierung durch Plattformen

Dieser Bereich beschäftigt sich mit einer weiteren spannenden Frage: Lässt sich – und wenn ja, wie – Recht auf Plattformen durchsetzen oder wird von ihnen sogar geprägt? Hier wollen wir uns mit dem sogenannten „Recht auf Vergessenwerden” beschäftigen, aber auch mit Netzsperren und wie zum Beispiel Facebook oder Twitter gegen Volksverhetzung vorgehen können. Werden private Unternehmen ohne hinreichende Legitimation zu „öffentlichen Hilfssheriffs”? Wenn ein Unternehmen der Informationsgesellschaft eine öffentlich zugängliche digitale Infrastruktur bereitstellt – wie ist es für diese verantwortlich?

Die OTT-Debatte – alte vs. neue Plattformen

Kabelnetze, Rundfunkveranstalter und Telekommunikationsanbieter – diese „regulierten Industrien” sind immer mehr von neuer Konkurrenz betroffen: Innovative Unternehmen mit einem Hintergrund aus dem Silicon Valley bieten „over the top” (OTT) denselben Service an – aber über das offene Internet. Telekommunikationsunternehmen treffen auf VoIP-Dienste wie Skype oder Whatsapp, Fernsehkabelnetzbetreiber treffen auf Plattformen wie Zattoo, die keiner medienrechtlichen Plattformregulierung unterfallen. Muss es ein „level playing field” geben, um regulatorische Ungleichbehandlungen zu überwinden? Sollten OTT-Anbieter auch am Netzausbau beteiligt werden oder müssen Telekommunikationsnetzbetreiber die Nutzung ihrer Infrastrukturen hinnehmen?

Plattformen und digitale Gesellschaft

Immer wieder treten Plattformen als Aggregatoren digitalen Zusammenlebens auf: In autoritären Regimen schaffen es Dissidenten und Demonstranten immer wieder, Repressalien über Plattformen zu umgehen. Auch in Deutschland werden Plattformen zu politischen Akteuren – wie die aktuelle Debatte über Hetzkommentare bei Twitter und Facebook zeigt. Können Plattformen auch eigene oder gar staatliche Macht haben? Sind sie vielleicht sogar demokratisch? Muss die Meinungsvielfalt besonders gesichert werden oder dienen Plattformen sogar der Meinungsfreiheit? Projekte werden über Plattformen angestoßen und von der Planung über die Finanzierung bis hin zur tatsächlichen Umsetzung durchgeführt. Über Plattformen lassen sich ebenso gemeinsam kreative Inhalte produzieren. Wer ist dann jedoch der Schöpfer und wer kann davon profitieren? Welches Urheberrecht gilt bei verschiedenen Rechtsordnungen und sollte es besondere Kollissionsregelungen für Plattformen geben?

Wir freuen uns auf die #soko16 – spread the word!


Impression von der #soko15: Vortrag Datenschutz nach dem Big Bang – Medienbruch und Sphärentheorie: Rückbesinnung auf Altbewährtes? von Prof. Dr. Kai von Lewinski (Bild: Hans Christian Gräfe/Telemedicus, CC BY 4.0)
Wie bereits in den Vorjahren sind dies nur die ersten Ideen. Einiges kann sich noch verändern: Themen können hinzukommen oder entfallen. Wir hoffen aber erneut auf eine spannende Konferenz mit angeregten Diskussionen, gehaltvollen Beiträgen und dem Telemedicus-Spirit. Merken Sie sich den 03. und 04. September 2016! – Und: Spread the word!

, Telemedicus v. 05.02.2016, https://tlmd.in/a/3044

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