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Sat. 1: Heftiger Streit zwischen den Landesmedienanstalten

Sommerloch: Die Zweite

Geht es um interne Streitigkeiten, scheinen die Landesmedienanstalten den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in nichts nachzustehen. Nachdem in der vergangenen Woche die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) mitgeteilt hatte, dass Sat. 1 seinen Status als Vollprogramm behalten darf, herrscht jetzt dicke Luft zwischen den Landesmedienanstalten. Gerd Bauer, Direktor der saarländischen Landesmedienanstalt (LMS) hält die LMK-Entscheidung für falsch. Das Programm Sat.1 genüge aus Sicht seiner Anstalt spätestens mit der geplanten Einstellung der Nachrichtensendung ,Sat.1 News – Die Nacht‘ nicht mehr den Erfordernissen eines Vollprogramms im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags.

Die vorgenommene Auslegung, was ein Vollprogramm aufzuweisen habe, entspreche nicht den rundfunk- und verfassungsrechtlichen Erfordernissen. Ein eigens zu dem Fall Sat.1 verfasstes Gutachten der LMS stellt fest fest, dass ein Vollprogramm mit vielfältigen Inhalten aus den Bereichen Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung aufwarten müsse. Der Anteil der Information dürfe nicht unter zehn Prozent des Gesamtprogramms liegen. Die Ausstrahlung von Boulevardmagazinen allein sei dabei kein für ein Vollprogramm angemessene Informationsgebung. Politische Nachrichten sollten in der Zeitspanne zwischen siebzehn Uhr nachmittags und 23 Uhr abends mindestens fünfzehn Minuten umfassen, über den ganzen Sendetag gemessen dreißig Minuten, ohne Wiederholungen. Gerd Bauer erklärte in diesem Zusammenhang:

Ich bedauere, dass die lizenzrechtlichen Fragen, die sich aus schon erfolgten und zusätzlich geplanten Änderungen des Programmschemas des bundesweiten Fernsehveranstalters Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH ergeben, seitens der formal zuständigen LMK nicht zunächst auch im Kreis der Landesmedienanstalten erörtert wurden. Ein entsprechendes Abstimmungsverfahren halten wir für staatsvertraglich geboten.

Angesichts dieser Ausführungen stellen sich dem Fernsehzuschauer dann doch gewisse Fragen: Welcher Privatsender handelt nach diesen hehren Maßstäben – RTL II, Kabel 1 oder Vox vielleicht? Und hat Herr Bauer überhaupt schon einmal die so genannte Nachrichtensendung „Sat. 1 News – Die Nacht“ gesehen? Interessant wäre es auch zu wissen, warum die LMS, obschon nicht zuständig, ein eigenes Gutachten erstellt hat?
Folgerichtig keilt der Direktor der Medienaufsicht in Rheinland-Pfalz, Manfred Helmes, zurück. Der formalen Beanstandung durch die saarländische Landesmedienanstalt (LMS) fehle es an einer an dem geltenden Recht orientierte Begründung. Die umfassenden Ausführungen dazu seien eine rechtswissenschaftliche Fleißarbeit, die allerdings alt Bekanntes wiederhole. Da die derzeitige Rechtslage das angestrebte Ergebnis nicht stütze, werde schließlich eine Wunschliste mit einer konkreten Vorgabe konkreter Minutenzahlen und konkreter Inhalte aufgestellt. Die LMK habe nicht nach Wunschdenken, sondern aufgrund einer feststehenden Rechtslage zu entscheiden gehabt, mit Argumenten, die auch einer Prüfung durch ein Verwaltungsgericht standhalten würden.

Die LMK halte es für eine bedenkliche Haltung, wenn ohne ausreichende gesetzliche Grundlage die juristische Interpretation einer Landesmedienanstalt zu dem Ergebnis führen soll, eine einzige kurze Nachrichtensendung um 00.15 Uhr entscheide über Bestand oder Verlust des Vollprogrammcharakters. Zwar sei die derzeitige Problematik erörterungsbedürftig, der konkrete Fall tauge aber nicht zur Statuierung eines Exempels. Beobachter würden ohnehin vermuten, dass das Ziel des Vorgehens der saarländischen Anstalt nicht die LMK, sondern Sat.1 sei. Der Sender weigere sich, für das Saarland ein eigenes Regionalprogramm zu veranstalten. Darüber befinde sich die LMS seit Jahren in einem langen und bitteren Streit mit Sat.1, der jetzt vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis anhängig sei. Der Direktor der LMK, Manfred Helmes:

Dieser unsägliche und überflüssige Vorgang zeigt erneut, wie dringlich die Neuordnung der Landesmedienanstalten ist.

Das LMS-Gutachten (pdf).

Mehr Informationen zur derzeitigen Auseinandersetzung bei Telemedicus:

Sat.1 bleibt auch weiterhin Vollprogramm.

Streichung der Sat. 1 Nachrichten – Eine kritische Analyse.

, Telemedicus v. 01.08.2007, https://tlmd.in/a/340

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