Für Telemedicus-Leser wenig überraschend: Sat.1 wird trotz der Einstellung mehrerer Boulevard- und Informationsformate seinen Status als Vollprogramm behalten. Wie die für den Sender zuständige Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) mitteilte, habe eine Überprüfung ergeben, dass Sat.1 noch einen Informationsanteil von 23,4 Prozent an der Gesamtsendezeit habe. Dieser Umfang sei jedenfalls ausreichend für ein Vollprogramm, das in § 2 Abs. 2 Nr. 1 Rundfunkstaatsvertrag definiert ist als ein „Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden.“
Diese Bereiche müssen der Rechtsprechung nach zusammen einen Anteil von 50 % am Gesamtprogramm ausmachen. Eine gesetzliche Definition dieser Begriffe gibt es jedoch ebenso wenig wie eine für jeden einzelnen Bereich festgelegte Quote. So sind vom Begriff „Informationsanteil“ nicht ausschließlich Nachrichten, sondern z. B. auch Lebensweltthemen und Service-Beiträgen umfasst. Im Ergebnis wurden 15 Sendungen als Informationsangebote eingestuft, darunter ein Automagazin, die Sendungen „Blitz“, „Akte“ sowie „Das Making of“. Hinzu kommen sieben Programme, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung (Drittsendezeiten, Fensterprogramme) ausgestrahlt werden. Allerdings würden diese Sendungen einen wichtigen Beitrag zum Informationsanteil im Programm von Sat. 1 leisten.
Der Direktor der LMK, Manfred Helmes, erklärt hierzu:
Wenn die Gesellschaft von den privaten Rundfunkveranstaltern mehr „harte“ Nachrichten, z. B. aus den Bereichen Politik, Kultur oder Wirtschaft verlangen will, muss sie dies im Rundfunkstaatsvertrag deutlich sagen. Die gesetzlichen Anforderungen an ein Vollprogramm enthalten derartige konkrete Kategorien nicht.
Inwieweit ergänzend noch eine quantitative Regelung für „harte“ Nachrichten vorgegeben werden, sei ebenfalls eine politische Entscheidung. Nach der jetzigen Rechtslage sei eine weitergehende Entscheidung als die von der LMK getroffene nicht möglich. Eine Zusammenfassung des Prüfberichts steht als PDF-Download auf der Website der LMK zur Verfügung.
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