Streaming treibt die Online-Kosten hoch
Zweiter großer Streitpunkt im Rahmen der Rundfunkgebührenfestsetzung sind die Selbstbindungserklärungen für Online-Angebote, zu denen sich ARD, ZDF und Deutschlandradio im Jahre 2004 verpflichtet hatten. Danach haben sich die Öffentlich-Rechtlichen festgelegt für ihre Online-Angebote in den Jahren 2005 bis 2008 nicht mehr als 0,75 % ihres Gesamtaufwands zu verausgaben. Die KEF ist nun zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Obergrenze überschritten wurde und nahm entsprechende Kürzungen bei den Sendern vor.
Diese fühlen sich jedoch ungerecht behandelt, da sie sich selbst innerhalb der Grenze von 0,75 % sehen. Strittig ist insbesondere, inwieweit bzw. ob die Kosten für das sog. Streaming, d.h. die zeitgleiche oder zeitversetzte Weitergabe der Daten über Internet, in die Online-Kosten eingerechnet werden müssen. Diese sind in den letzten Monaten deutlich gestiegen, da die öffentlich-rechtlichen Sender eine umfassende Digitalstrategie gestartet haben und viele ihrer Inhalte nun auch online anbieten. Der Vorsitzende der ARD, Fritz Raff:
Die gegenüber den Ländern abgegebenen Selbstbindungen hat die ARD in der Vergangenheit stets eingehalten – dies gilt auch für Online. (…) Die ARD hält deshalb den von der KEF bei den Online-Ausgaben vorgenommenen Abzug für nicht sachgerecht.
Unzulässige Abgrenzung- und Ausschlusskriterien
Die KEF widerspricht dem: Die öffentlich-rechtlichen Anstalten hätten ihren Berechnungen unzulässige Abgrenzungs- bzw. Ausschlusskriterien zugrunde gelegt. So wären beispielsweise bei der ARD Personal-, Programm- und Sachkosten nur dann dem Online-Aufwand zugeordnet worden, wenn sie ausschließlich oder weitaus überwiegend Online-Aufgaben dienten. Aber auch bei ZDF und Deutschlandradio sei technischer Aufwand für Online-Aufwendungen in den Berechnungen nicht berücksichtigt worden.
Insbesondere die nutzungsabhängigen Streaming-Angebote haben sich im Zuge der öffentlich-rechtlichen Digitalstrategie zu einem beachtlichen Kostenfaktor entwickelt. Zwar erkennt die KEF diese sehr dynamische Entwicklung der Online-Angebote an. Die Streaming-Kosten hingen aber ganz entscheidend davon ab, welche Angebote die Anstalten online verfügbar machten, lägen also im Einflussbereich der Sender. Die KEF habe daher stets die Auffassung vertreten, dass die Streaming-Kosten den Online-Aufwendungen zugerechnet werden müssen. Nach allgemeinem Verständnis könne der Online-Aufwand nicht nur auf den reinen Inhalt begrenzt werden, ohne die dazu nötigen Personal-, Technik- oder Verbreitungskosten mit einzubeziehen.
ARD: Online-Expansion europäische Normalität
Fritz Raff gefällt das gar nicht: Die Weiterentwicklung der Online-Angebote sei ein maßvoller und an den finanziellen Möglichkeiten orientierter Schritt hin zur europäischen Normalität. Verglichen mit anderen europäischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbietern hätten die öffentlich-rechtlichen ein geradezu bescheidenes Online-Angebot, das durch nicht mehr zeitgemäße Selbstbindungen und Auflagen beschränkt sei. Die meisten der in Deutschland noch geltenden Beschränkungen, so Raff, seien künstlich und dem Gebührenzahler gegenüber kaum zu rechtfertigen. Auch die Internetuser zahlten Gebühren und hätten ein Recht darauf, die vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk produzierten Inhalte zu nutzen. Im Übrigen halte auch die EU-Kommission weitaus höhere Ausgaben für Online-Angebote für zulässig. Wie die FTD berichtet werde diese Obergrenze von 0,75 Prozent für Online-Aktivitäten in der nächsten Gebührenperiode (2009 bis 2012) auch keine Rolle mehr spielen. Die Sender wollen keine erneute Selbstverpflichtung eingehen.
Schlussbetrachtung
Zweifelsohne wird der Streit um die Rundfunkgebühren weitergehen. Schon jetzt gehört der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk zu den teuersten der Welt. Insbesondere die privaten Anbieter drängen angesichts der expandierenden Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Konkurrenz darauf, den Funktionsauftrag von ARD und ZDF neu zu definieren. Schon 2002 hatten die privaten Wettbewerber, insbesondere der VPRT, mehrere Beschwerden wegen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland eingereicht. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass die derzeitige Rundfunkgebührenfinanzierung über das zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags erforderliche Maß hinausgehe und dass die öffentlichen Mittel auch kommerziellen Tätigkeiten zugute kommen. Für den Fall, dass ARD und ZDF ihre digitale Offensive ohne eine verbindliche Präzisierung ihres Programmauftrages fortsetzen und die Rechtsaufsicht nicht einschreite, stelle sich für für den VPRT die Frage, ob eine erneute Befassung der EU-Kommission in Betracht zu ziehen sei.
Unabhängig von den schwelenden Diskussionen ist es aber jetzt an den Bundesländern, die Empfehlung umzusetzen. Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder und SPD-Vorsitzende Kurt Beck bezeichnete den Vorschlag in einer ersten Stellungnahme als „plausible, moderate Preiserhöhung“. Nach dem Gebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen September wird allgemein davon ausgegangen, dass die Länder von der KEF-Empfehlung nicht abweichen werden. KEF-Geschäftsführer Horst Wegner geht davon aus, dass die Regierungschefs der Länder auf ihrer nächsten Sitzung im März den Anstoß für die länderinterne Debatte zur Erhöhung geben werden. Die politische Entscheidung über die Anhebung könne in diesem Falle noch vor der Sommerpause fallen.
Zum 1. Teil der Serie: Rundfunkgebührenempfehlung 2009 – Reaktionen und Hintergründe
Zum 2. Teil der Serie: Der Streit um das digitale Radio der Zukunft