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Rundfunkaufsicht: DLM geht, ZAK kommt

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) soll durch ein neues Gremium ersetzt werden. An Stelle der DLM, die bisher vor allem für Koordination und Lizenzerteilung zuständig ist, soll die „Zulassungs- und Aufsichtskommission“ (ZAK) treten. Personell soll sich die ZAK ebenfalls aus den 14 Direktoren der Landesmedienanstalten zusammensetzen, allerdings ändern sich die Aufgaben der Kommission: Die DLM war meist nur für Koordination und interne Abstimmung zuständig, die ZAK soll demgegenüber die Zulassung der Rundfunkanbieter nun zentral und abschließend regeln. Die Landesmedienanstalten vollziehen somit einen weiteren Schritt in Richtung einer „Länder-Medienanstalt“. Die Änderung soll mit dem 10. Rundfunkstaatsvertrag vollzogen werden, der wohl im Herbst in Kraft treten wird.
Rundfunkanbieter mussten ihr Programm bisher nur bei einer einzelnen Landesmedienanstalt genehmigen lassen. Dies führte bei digital verbreiteten Programmen nicht nur zu einer gewissen Beliebigkeit, sondern auch zu einer zentralen Schwäche der Medienaufsicht: Vielfach begünstigten die Landesmedienanstalten die jeweils bei sich ansässigen Rundfunkanbieter aus standortpolitischen Überlegungen. Schon früher hatten die Landesmedienanstalten deshalb gemeinsame Stellen zur Regelung bestimmter Medienbereiche eingerichtet. So entstand zum Beispiel die „Gemeinsame Stelle digitaler Zugang“, die für digitale Rundfunkangebote zuständig ist. Diese Entwicklung setzt sich mit der Einrichtung der ZAK nun fort.

Meldung beim IUM.

Selbstbeschreibung der DLM.

, Telemedicus v. 15.05.2007, https://tlmd.in/a/217

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