Im Dezember 2011 hat Schleswig-Holstein als letztes Bundesland dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) zugestimmt. Dieser beinhaltet ein verändertes Zahlungsmodell: Ab dem 01.01.2013 wird ein einheitlicher Rundfunkbeitrag pro Wohnung für die Bürgerinnen und Bürger berechnet. Die Zahlungspflicht gilt unabhängig von der Anzahl der Mieter und den jeweiligen Rundfunkgeräten. Auch für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ergeben sich Änderungen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender haben eine Informationsseite zur neuen Rechtslage eingerichtet.
Die Website vermittelt der Allgemeinheit einen gelungenen Überblick zum Themenbereich.
Link zur Website.
Link zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.