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RTL-Sendezeitschienen: Weiterer Eilantrag gescheitert

Nachdem im Streit um die Vergabe der sog. Fensterprogrammlizenzen bereits einem Eilantrag Ulrich Wickerts und seiner Produktionsfirma kein Erfolg beschieden war, hat das VG Hannover jetzt eine weitere, ähnlich gelagerte Entscheidung getroffen. Während es bei Wickert aber noch um die Sendezeitschiene von dctp ging, standen diesmal die Programmplätze von AZ Media auf dem Prüfstand.
Die Produktionsfirma FormatSchmiede hatte wegen der Vergabe Klage gegen die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) erhoben und zugleich einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Darüber hinaus verlangte FormatSchmiede die vorläufige Erteilung der Lizenz.

Die Argumente des Gerichts ähneln der Entscheidung im Falle Wickerts: Die NLM habe das Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt. Da es sich um ein Ausschreibungsverfahren handele, sei sie nicht zu einer gesonderten Anhörung von FormatSchmiede verpflichtet gewesen. Ebenfalls nicht zu beanstanden sei das Argument der NLM für den bei AZ Media zu erwartenden höheren Vielfaltsgewinn, nämlich die geplante teilweise Belieferung der Sendezeitschiene durch zwei unabhängige Produktionsfirmen. Darüber hinaus sei auch ein Argument von Formatschmiede unzutreffend: AZ Media werde nicht, wie gerügt, von der „Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH“ (DDVG), der Beteiligungsgesellschaft der SPD, mittelbar über die Verlagsgesellschaft „Madsack GmbH & Co. KG“ beherrscht.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht statthaft.

Das Urteil liegt noch nicht im Volltext vor.

Zur Pressemitteilung des VG Hannover.

Weitere Hintergrundinformationen zu der Auseinandersetzung um die Drittsendelizenzen.

Weitere Entscheidungen zum Thema Fensterprogrammvergabe.

, Telemedicus v. 16.12.2008, https://tlmd.in/a/1086

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