Der Fernsehsender RTL hat das Fanportal für „Deutschland sucht den Superstar“ DSDS-News.de abgemahnt. Nachdem der Sender das Portal jahrelang „geduldet“ hat, beruft sich der Sender nun auf seine Namensrechte an „DSDS“. Das ist nicht nur rechtlich, sondern auch strategisch fragwürdig.
RTL geht dabei außergewöhnlich hart zur Sache, wenn man bedenkt, dass es um die eigene Fanbasis geht. Die Betreiber der Seite berichten:
„Denn nach fast 3 Jahren Duldung des Projekts DSDS-News.de meldet RTL Television jetzt stark verspätet seine Markenrechtsansprüche an UND verlangt die Schließung und Übertragung(!) der Domain. Abgesehen davon, dass die Unterzeichnung der von RTL eingeforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung das Ende dieses Projekt bedeuten wird, will “mein” RTL sich dem Anschein nach auch gleich noch ungerechtfertigter Weise die Domain übertragen lassen. Zur Erfüllung der Auflagen wird eine Frist von ganzen 2 Werktagen (seit Eintreffen) gesetzt und eine Hohe Geldstrafe angedroht um den Forderungen den nötigen Nachdruck zu verleihen.“
Das klingt fürchterlich ungerecht. Dabei scheint das Namensrecht zunächst auf Seiten von RTL zu sein. Denn der Begriff „DSDS“ ist als Marke für RTL registriert. Da auf der Seite des Fanportals Werbung geschaltet ist, wird die Marke durch die Verwendung im Domainnamen auch im „geschäftlichen Verkehr“ benutzt. Der Zusatz „News“ spielt dabei keine Rolle.
Eine solche Markenverletzung führt aber keineswegs dazu, dass die Domain an den Markeninhaber übertragen werden muss. Die Domain muss lediglich gelöscht werden. Für den Betreiber der Internetseite macht das natürlich keinen sonderlich großen Unterschied.
Allerdings ist die Verwendung eines markengeschützten Begriffes als Domain nicht immer verboten. Zum Beispiel dann, wenn der Name elementarer Bestandteil einer Meinungsäußerung ist, darf die Domain unter Umständen weiter benutzt werden. Ob das für die DSDS-News zutrifft, ist fraglich. Ein Ansatzpunkt könnte es jedoch sein.
Vertrauensschutz für die Portalbetreiber?
Auch aus rechtlicher Sicht bemerkenswert ist aber die Tatsache, dass RTL das Fanprojekt nach Angaben der Betreiber über Jahre geduldet hat und jetzt aus heiterem Himmel Unterlassung verlangt. Wenn RTL sich so lange nicht gegen den Domainnamen gewehrt hat, dass der Inhaber darauf vertrauen durfte, dass dies auch in Zukunft nicht passieren wird, könnte RTL seinen Anspruch verwirkt haben. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob genau das der Fall wäre.
Die rechtliche Prüfung hängt insgesamt natürlich von vielen Faktoren ab und hier ist nicht der richtige Ort, um diese abschließend zu klären. Der Fall zeigt jedoch, dass nicht jede Markenverwendung rechtswidrig sein muss und dass die Inhaber von Marken auch nicht beliebig die Benutzung untersagen können.
Und abseits der rechtlichen Situation stellt sich die Frage, ob es immer so klug ist, seine Rechte knallhart durchzusetzen – gerade wenn es sich um eigene Fanprojekte handelt. Zwar müssen Markenrechte nach § 21 MarkenG grundsätzlich auch verteidigt werden. Aber dem Markeninhaber steht es natürlich frei, einzelne Projekte zu dulden (z.B. in Form von Lizenzen) und vor allem die Art und Weise der Rechtsdurchsetzung liegt völlig in seiner Hand.
Dass „mein RTL“ mit dieser Härte gegen die eigenen Fans vorgeht, ist auf jeden Fall erstaunlich. Der Sender sollte sich schon fragen, ob das eigene Image bei den Zuschauern nicht wertvoller ist, als ein kleiner Domainname. Es wäre nicht das erste Mal, dass eine solche Aktion in einem PR-Desaster endet.
Zu den Hintergründen bei DSDS-News.de.
(via)
Update:
RTL begründet die Abmahnung damit, dass der Betreiber vorwiegend kommerzielle Zwecke verfolge. Der Betreiber der Seite hat im Gegenzug angeboten, die Einnahmen und Kosten offen zu legen, um diese Behauptung zu widerlegen. An den Ausführungen von oben ändern beide Hinweise zunächst jedoch nichts.