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RRC 06

RRC 06 steht für „Regional Radiocommunication Conference 2006“, eine multinationale Konferenz zur neuen Frequenznutzung im Rundfunkbereich nach dem digitalen Switch-over.
Die Regional Radiocommunication Conference 2006 (RRC 06) war eine Funkplanungskonferenz mit über 1000 Delegierten aus 104 Staaten Europas, Afrikas und des Nahen Ostens. Sie fand in der Zeit vom 15. Mai 2006 bis 15. Juni 2006 in Genf unter Federführung der ITU statt. Die RRC 06 stellt dabei die Fortsetzung der RRC 04 dar. Für die BRD nahm eine 34köpfige Delegation, besetzt u. a. mit Vertretern der Bundesnetzagentur, der Rundfunkanstalten, der Landesmedienanstalten, der Länder und der T-Com unter Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie an der Konferenz teil.

Die RCC 04

Das Ziel der im Jahre 2004 abgehaltenen Vorgängerkonferenz (RRC 04) war die Ausarbeitung einer generellen technischen Basis und entsprechender Rahmenbedingungen für den digitalen switch-over im Bereich von T-DAB (Terrestrial Digital Audio Broadcasting) und DVB-T (Digital Video Broadcasting – Terrestrial) sowie deren Weiterentwicklungen DMB (Digital Multimedia Broadcasting) und DVB-H (Digital Video Broadcasting – Handheld). Dabei stellen DMB und DVB-H digitale (Rundfunk-) Angebote über die DAB- und DVB-T-Senderinfrastruktur bereit.

Der neue Genfer Frequenzplan 2006

Die RRC 06 hatte das konkrete Ziel, auf Grundlage der allgemeinen Rahmenbedingungen von 2004 den einschlägigen Frequenzbereich für den Digitalen Switch-Over (VHF 174 – 230 MHz und UHF 470-862 MHz) für DAB / DMB und DVB-T / DVB-H in den Regionen Europa und Afrika, in den arabischen Staaten, den Staaten der ehemaligen Sowjetunion, Afghanistan und der Türkei neu zu planen. Das Ergebnis dieser Planungen sieht unter anderem vor, dass die analogen Rundfunkdienste in den bezeichneten Frequenzbereichen (VHF und UHF) ab Mai 2006 auslaufen. Die Übergangsfristen sind hierbei regional unterschiedlich. Sie reichen von „ab sofort“ bis hin in die Jahre 2015 und 2020 (Afrika). Die Digitalisierung im UKW-Band (Rundfunkbereich 87,6 – 108 MHz) war nicht Gegenstand der Konferenz.

Als konkretes Konferenzergebnis wurde ein neuer regionaler Frequenzplan vorgelegt. Dieses Dokument („Genf 06“ oder auch „GE06-Abkommen“) legt fest, welche Frequenzen welches Land in einem bestimmten geographischen Gebiet in welchem Modus nutzen darf (räumliche und spektrale Entkoppelung). Dieser neue Frequenzplan löst dabei den Stockholmer Wellenplan von 1961, das Wiesbadener Abkommen von 1995 sowie das Abkommen von Maastricht ab. Von der Regelung sind lediglich die USA und Süd-Ost Asien sowie der Australische Kontinent nicht erfasst. Allgemein wird die Einschätzung vertreten, dass „Genf 06“ für die nächsten 30-40 Jahre eine ausreichende Regelungsgrundlage darstellt. Formal tritt das Genfer Abkommen am 17. Juni 2007 in Kraft.

Die Konsequenzen für Deutschland

Auf Grundlage des Genfer Frequenzplans stehen in der Bundesrepublik nun sieben flächendeckende DVB-T-Netze, sog. „Layer“ (ein DVB-T-Netz im VHF-Band III in K 6 bis K 10 und sechs DVB-T-Netze im UHF-Band IV / V in K 21 bis K 60) sowie mindestens drei DAB/DMB-Layer (VHF-Band III ) in unterschiedlichen regionalen Strukturen („Allotments“) zur Verfügung. In regionalen Einzelfällen kann diese Zahl noch weitaus höher ausfallen.

Die DVB-T-Layer umfassen Multiplexe mit einer Kapazität für bis zu vier Fernsehprogramme. Die DAB/DMB-Layer können Multiplexe mit etwa acht DAB-Hörfunkangeboten oder vier DMB-Fernsehprogrammen verbreiten. Die Nutzung kann flexibel ausgestaltet werden, so dass ein DVB-T-Layer auch für DMB-Layer verwendet werden kann.

Wirtschaftliche Implikationen

Insbesondere die EU strebt nun eine marktorientierte Nutzung der durch die Digitalisierung gewonnen terrestrischen Übetragungskapazitäten (Digitale Dividende) an. Der Zugang zur Frequenznutzung soll vereinfacht werden. Viele Telekommunikations- und Mobilfunkanbieter würden die Frequenzbereiche gern weitreichend für neue Dienste wie DVB-H oder DMB nutzen. Die EU verspricht sich von einer marktorientierten Nutzung der Frequenzen zu Gunsten beispielsweise eben solcher TK-Anbieter die Entwicklung neuer IT-Märkte. Diese „Wettberwerbspolitik“ bei der Frequenzvergabe stellt einen Paradigmenwechsel dar, denn zuvor wurden die stets knappen (analogen) Rundfunkfrequenzen sorgsam nur an Rundfunkanbieter vergeben. Dabei war die Marktorientierung nicht das maßgebliche Kriterium. Vielmehr standen Belange der Allgemeinheit in Bezug auf die Bedeutung des Rundfunks für die demokratische Grundordnung im Vordergrund.

Die Ergebnisse der RRC 06 stellen somit auch die Grundlage für die Ausschreibung der DVB-H-Lizenzen und -Frequenzen in Deutschland dar.

Ebenfalls wird es im Bereich der Endgeräte eine spürbare wirtschaftliche Entwicklung geben, denn die Nutzung neuer Übertragungswege erfordert auch neue Empfangsgeräte.

 
Kein RRC-06-Spektrum
 
Plan-Spektrum der RRC 06
 
UKW
 
T-DAB / DVB-T
 
DVB-T
Frequenz [ MHz ]
47
 
68
 
87,5
 
108
 
174
 
 
 
230
 
470
 
 
 
 
 
790
 
 
 
 
 
 
 
862
Kanal
2
3
4
5
6
11
13
21
22
23
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
 
VHF-Band I
 
VHF-Band II
 
VHF-Band III
 
UHF-Band IV
 
UHF-Band V
, Telemedicus v. 22.05.2007, https://tlmd.in/a/220

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