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Rostock-Lichtenhagen-Foto: Die Häme trifft den Falschen

Nachdem vor drei Jahren die Debatte über das Urheberrecht in der digitalen Welt wohl seine emotionale Spitze erreicht hatte, zeigt jetzt ein über zwanzig Jahre altes Foto: Die Aufregung um den Schutz kreativer Güter ist weiter in vollem Gange.

Die Geschichte um das berühmte Rostock-Lichtenhagen-Foto schlägt eine unschöne Richtung ein – und leider wird der Falsche verspottet.

Ein Foto feiert sein Revival

Das corpus delicti zeigt zwei Männer aus dem Mob, der 1992 in Rostock-Lichtenhagen vor Asylheimen zu Hass und Gewalt aufstachelte. Einer der Männer hebt die rechte Hand zum Hitlergruß, trägt ein Deutschlandtrikot – und eine vollgepinkelte Jogginghose. Heute so aktuell wie damals: Es ist das Symbolfoto für geistig flachste Bewegungen und Ideologien dieser Tage. Auch die taz titelte kürzlich damit.

Neo Magazin-Moderator Jan Böhmermann tweetete das Foto im vergangenen Jahr; er hat 160.000 Follower. Dafür hat er eine Abmahnung vom Fotografen Martin Langer kassiert, und Böhmermann „bedankte” sich hierfür öffentlich bei Twitter und Facebook. Dort stellte er infrage: Kann ein einfacher Tweet mit einem fremden Foto wirklich 1.000 Euro kosten? Und: „Wann, oh wann, gibt es endlich Politiker, Richter, Anwälte und Staatsanwälte, die dem medialen Wandel und den Anforderungen der Informationsgesellschaft auch juristisch Rechnung tragen?”

So begreiflich die Fragen, so unschön teilweise ihr Nachgang im Netz: Dass Böhmermann die Abmahnung zum Gegenstand einer öffentlichen Diskussion machte, mündete in einer Empörung vieler Leute, die zum Teil jedes vernünftige Maß verloren hat. Fotograf Langer beklagt selbst in einem Statement:

Auf Twitter, auf Facebook, im halben Internet bin ich die „Kapitalistendrecksau”. Meine Adresse wurde veröffentlicht mit Aufrufen zur Gewalt („Hier, wer ihn mal besuchen will, hier ist seine Adresse …”), ich bekomme nächtliche Anrufe („Wollen Sie sich von PEGIDA distanzieren?“) und E-Mails von wildfremden Personen („natürlich ist das, was Sie machen, totaler Unsinn und meiner Meinung nach geldgieriger Mist”).

Gewiss war es nicht Böhmermanns Absicht, einen Shitstorm loszutreten. Ob er damit hätte rechnen müssen oder sich selbst im Ton vergriffen hat, ist Geschmacksache. Ebenso ist es Geschmacksache, ob Langer ihn vor einer Abmahnung zunächst formlos darauf hätte hinweisen sollen, dass hier Urheberrecht verletzt wurde. Es wurde nämlich in der Tat verletzt:

• Unser Recht kennt kein Fair Use. Für den Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung ist es unerheblich, das Foto als rein privater Twitternutzer zu veröffentlichen, ohne es irgendwie zu Geld zu machen – oder, um es als Anregung der öffentlichen Diskussion zu teilen.
• Man könnte meinen, bei diesem Foto handele es sich um ein Dokument der Zeitgeschichte, da müsse eine freie Nutzung doch ausnahmsweise erlaubt sein. Es existiert aber keine derartige urheberrechtliche Schranke.
• Die Schwelle zur Öffentlichkeit bei der Zugänglichmachung von Werken (§§ 19a, 15 Abs. 3 UrhG) ist niedrig. 160.000 Follower sind unstreitig öffentlich, wohl schon 160 wären es. Und auf die Zahl der Follower dürfte es bei § 19a UrhG noch nicht einmal ankommen.

Ein trauriger Vorgang

Wir alle haben wohl schon mal eine Urheberrechtsverletzung im Netz begangen, oft ohne dass sich das Unrecht klar aufdrängt, und schon lange fordern laute Stimmen Rechtssicherheit für den Alltag im Netz beim Gesetzgeber ein. Zu einem großen Teil tun sie es zu Recht. Auch ist die Verunsicherung verständlich, wenn jemandem für ein per Twitter geteiltes Foto eine Kostennote von 1.000 Euro ins Haus flattert. Doch all das ändert eine Tatsache nicht: Dass Langer sein Recht per Abmahnung verteidigt, ist ein legitimer Vorgang, der Urhebern nach geltendem Recht nun einmal zusteht. Es ist wahrlich nicht zu Ende gedacht, jetzt auf Langer loszugehen – und ihn damit letztlich für eine rechtliche Schieflage verantwortlich zu machen.

Jetzt werden Wut und Häme ausgerechnet auf dem Rücken eines Fotografen ausgetragen – und damit auf dem Rücken einer Person, die im kreativen Bereich an der Front steht und die ja einst dieses Foto schoss, das sich dieser Tage jeder gern ansieht. Das ist ein trauriger Vorgang.

Was bleibt: Ein Martin Langer ist schon gar nicht für das verantwortlich, was im Gesetzbuch steht.

Martin Langer reagiert auf die Diskussion im Netz.
Jan Böhmermann antwortet auf die Reaktion des Fotografen Martin Langer.
netzpolitik.org fragt: Wie könnte eine Lösung aussehen?
netzpolitik.org: Eine Überblick zur Diskussion im Netz.

  • Fabian Rack

    Fabian Rack ist Teil des Telemedicus-Kernteams und Rechtsanwalt bei iRights.Law.

, Telemedicus v. 01.02.2015, https://tlmd.in/a/2895

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