Heute tritt die „Roaming-Verordnung“ in Kraft: Hierdurch sollen die Preise für Handygespräche ins Ausland erheblich sinken. Unter „Roaming“ versteht man die Möglichkeit Handygespräche in fremde Netze, so auch ausländische, zu tätigen oder aus solchen Netzen entgegenzunehmen.
Durch die neue Regelung wurden Preisobergrenzen für Endkundenpreise, die so genannten „Eurotarife“ festgelegt. Ebenfalls wird es Höchstpreise auf der Vorleistungsebene geben, welche die Entgelte der Anbieter untereinander regulieren. Es ist vorgesehen, dass die Preise in den nächsten drei Jahren weiter sinken.
Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur:
Nach der langen Diskussion hat der Verbraucher jetzt die Chance, seine Roaming-Kosten im Ausland wirksam zu begrenzen. Wichtig ist, sich genau zu informieren und neue Angebote kritisch zu prüfen. Wer jetzt schnell handelt, kann früher umgestellt werden und daher mehr sparen. Die Regelungen sind komplex und so ist eine Aufklärung der Mobilfunkkunden über Vor- und Nachteile der neuen Wahlmöglichkeiten dringend geboten.
Neben der Einhaltung der vorgegeben Höchstpreise müssen Netz-, bzw. Diensteanbieter eine Reihe von Informations- und Transparenzpflichten einhalten: (Vertrags-)Kunden müssen bis zum 30. Juli über die neuen „Eurotarife“ und die konkreten Angebote ihres Anbieters in Kenntnis gesetzt werden. Daraufhin bleibt dem Kunden zwei Monate Zeit, sich für das Angebot zu entscheiden. Reagiert er bis dahin nicht, wird er automatisch auf den neuen, vermutlich günstigeren Tarif umgestellt. Auch Neukunden müssen die Eurotarife bei Vertragsschluss mitgeteilt werden. Keine Pflicht, lediglich die Empfehlung zu informieren besteht bei Kunden, die bereits über ein spezielles Roaming-Angebot verfügen: Auf jeden Fall aber sollen sie die Möglichkeit haben, fortan den neuen Tarif zu wählen.
Ab Oktober müssen Kunden bei Grenzübertritt über die Höchstentgelte für Telefonate informiert werden. Zudem müssen ihnen kostenlose Hotlines zur Verfügung gestellt werden; auch an einen Verbraucherservice der Bundesnetzagentur können sich Kunden wenden.
Die Verordnung wurde von EU-Parlament und Europäischem Rat verabschiedet und gestern im EG-Amtsblatt veröffentlicht. Es ist Aufgabe der Bundesnetzagentur die Umsetzung und Einhaltung der Verordnung samt den darin enthaltenen Verpflichtungen der Anbieter zu kontrollieren.
Kritische Stimmen merken an, dass die von den Mobilfunkanbietern angekündigten Preissenkungen sich nur knapp unter den zulässigen Höchstpreisen bewegen. Darüber hinaus könnte die Umstellung auf die neuen Tarife für die meisten Ferienreisende dieses Sommers zu spät kommen.