Einen Monat nach Inkrafttreten der EU-Roaming-Verordnung (Telemedicus berichtete) hat die Kommission eine Website veröffentlicht, auf der festgestellt wird, wie die Mobilfunkbetreiber in allen 27 Mitgliedstaaten die neuen EU-Regeln angewandt haben. Laut EU-Kommission befolge die große Mehrheit der Mobilfunkbetreiber die EU-Verordnung und biete den Kunden den neuen „Eurotarif“ an. Dieser darf nicht mehr als 0,49 € pro Minute für im Ausland geführte Gespräche und nicht mehr als 0,24 € für aus dem Ausland erhaltene Gespräche betragen (jeweils zuzüglich MwSt.). Viele Betreiber böten Preise unterhalb der EU-Preisobergrenze oder neue Roaming-Pakete an.
EU-Telekom-Kommissarin Viviane Reding äußert sich dazu wie folgt:
Insbesondere begrüße ich es, dass viele Betreiber den neuen Eurotarif bereits zu Beginn der Urlaubssaison angeboten und einige sogar die Höchstwerte der Verordnung erheblich unterschritten haben. Lediglich in einigen wenigen Fällen, die eher die Ausnahme als die Regel sind, stellen wir fest, dass versucht wird, die Auswirkungen der Verordnung durch unübersichtliches oder möglicherweise sogar wettbewerbsfeindliches Verhalten hinauszuzögern. Die nationalen und die europäischen Regulierungsbehörden haben diese Fälle sehr sorgfältig zu prüfen. Sollten wir Hinweise auf ein rechtswidriges Verhalten finden, sind die Sanktionen der EU-Roaming-Verordnung anzuwenden, die erforderlichenfalls durch die volle Schlagkraft des Wettbewerbsrechts ergänzt werden könnten.
Mittels eines Fragebogens fragte die Kommission im Juli bei 95 Mobilfunkbetreibern nach, wann der Eurotarif angeboten und eingeführt wurde und wie hoch sein genauer Satz liegt. Der Monat Juli ist für die EU-Verbraucher von besonderer Bedeutung, da die Mobilfunkbetreiber rechtlich verpflichtet waren, ihren Kunden bis zum 30. Juli einen Eurotarif anzubieten. Nachdem ein Kunde dieses Angebot akzeptiert hat, bleibt dem Betreiber maximal ein Monat Zeit, um diesen Tarif zu aktivieren. Bleibt der Verbraucher passiv, muss er spätestens am 30. September automatisch auf den Eurotarif umgestellt werden. Insgesamt hat die Kommission bisher 74 Antworten von 95 Mobilfunkbetreibern erhalten. Die Einzelergebnisse können ab heute auf der Website der Kommission abgerufen werden. Bei Verstößen gegen die neue EU-Roaming-Verordnung sind die nationalen Regulierungsbehörden ermächtigt, wirksame und abschreckende Sanktionen zu verhängen.
Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit der Gruppe europäischer Regulierungsstellen (ERG) im Oktober eine detailliertere Analyse der Anwendung der neuen Roaming-Regeln vornehmen. Diese Ergebnisse sollen in die Bewertung der EU-Roaming-Verordnung einfließen, welche die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat innerhalb von 18 Monaten nach dem Inkrafttreten der Verordnung vorzulegen hat. Diese Bewertung wird auch die Grundlage für die Entscheidung sein, ob die Verordnung gegebenenfalls zu verlängern oder auszudehnen ist und ob auch SMS, MMS und Datendienste aufzunehmen sind, die bislang von der EU-Roaming-Verordnung nicht erfasst wurden.