Prof. Dr. Volker Rieble unterstützt den „Heidelberger Appell“. In der FAZ mahnt er an, dass die publizistische Freiheit von Professoren und Forschern auch ein Element der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit sei:
Nur ist der Wissenschaftler kein normaler Arbeitnehmer. Die Wissenschaftsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG verleiht ihm das unentziehbare Recht, selbst zu entscheiden, ob, wo und wie seine Werke veröffentlicht werden. […] Diese Individualfreiheit gilt schon immer und ungeachtet des Umstandes, dass die Forschung an Universitäten und Großforschungseinrichtungen mit Steuergeldern finanziert ist. Der Staat erwirbt durch Wissenschaftsfinanzierung keine Nutzungsrechte an Forschungsergebnissen.
Rieble kritisiert insbesondere die Einführung von „Open Access“ in der Wissenschaft. Bemerkenswert ist das besondere Augenmerk des Artikels auf das Urheberpersönlichkeitsrecht – ein Aspekt, der in der Diskussion um effiziente Werkverwertung im Internet und „Kulturflatrates“ den kommerziellen Interessen oft untergeordnet wird.