Dieser Artikel ist Teil der Reihe „Telemedicus: Rezensionen zum Wintersemester”.
„Die Bedeutung des Datenschutzrechts ist in den letzten Jahren rasant gewachsen”, haben wir in unserer ersten Rezension der ersten Auflage des Taeger/Gabel im Jahre 2010 festgestellt. Diese Aussage lässt sich für die seitdem verstrichene Zeit getrost wiederholen.
In der Ära nach Edward Snowden haben Datenschutzfragen unter Juristen wie in der Gesellschaft insgesamt noch einmal an Bedeutung gewonnen. Ihre qualifizierte juristische Aufarbeitung ist damit wichtiger geworden denn je. Die Neuauflage dieses Kommentars setzt hierbei mit dem Anspruch an, „die Veränderungen in diesem dynamischen Umfeld nachzuvollziehen und datenschutzrechtlich zu würdigen”. Dies gelingt ihr im Großen und Ganzen auch.
Die wichtigsten Entwicklungen der jüngeren Zeit sind in die Kommentierung eingeflossen. Erwähnenswert ist hier vor allem die Thematik einer Europäischen Datenschutzverordnung. Erklärtes Ziel der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Reding ist es, eine solche Verordnung bis zum Ende des Jahres zu verabschieden. Sie würde in den Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar gelten und die Vorschriften des BDSG weitestgehend verdrängen.
Da mag sich mancher fragen, ob die Neuauflage einer Kommentierung der Vorschriften des BDSG zum jetzigen Zeitpunkt noch sinnvoll ist. Diese Frage lässt sich mit ja beantworten. Noch ist es alles andere als sicher, ob der Fahrplan zur Verabschiedung der Verordnung eingehalten werden kann. In diesem Frühjahr steht die Europawahl an, die die Machtverhältnisse in der EU verschieben könnte. Auch Erfahrungen aus vergangenen Gesetzgebungsprozessen im Datenschutzrecht geben Anlass zur Vorsicht. So widmet sich der Taeger/Gabel der EU Datenschutz-Grundverordung in einem angemessenen Umfang. Bedeutung, Konzeption und verfassungsrechtliche Implikationen werden auf rund acht Seiten abgewogen. Die Darstellung bietet einen sehr guten Ausgangspunkt für die weitere Beschäftigung mit dem Thema anhand der aktuellsten Materialien.
Im Übrigen zeichnet den Taeger/Gabel das aus, was auch in der Vorauflage zu seinen Stärken zählte: Eine kompakte, verständliche Darstellung zu den Vorschriften des BDSG und der zentralen Datenschutzvorschriften aus dem Telekommunikations- und Telemedienrecht. An dem „sprachlich klaren und inhaltlich prägnanten Duktus“ des Werkes hat sich gegenüber der Vorauflage nichts geändert – schließlich ist auch das Team der Bearbeiter weitestgehend unverändert geblieben. Lediglich die Rechtsanwältin Britta Hinzpeter hat sich zu dem Kreis der Kommentatoren aus Wissenschaft und Praxis gesellt.
Insbesondere die Kommentierung der Datenschutzvorschriften aus TKG und TMG macht den Taeger/Gabel gegenüber anderen Gesetzeskommentaren auf dem Gebiet des Datenschutzrechts attraktiv. In der modernen Medienwelt ist die Verknüpfung von Telemedienrecht und Datenschutzrecht höchst relevant. Das Verhältnis des TMG zum BDSG sowie datenschutzrechtliche Besonderheiten werden von den Kommentatoren Moos und Zscherpe treffend dargestellt.
Auf dem Markt der Kommentare im Datenschutz-Kommentare ist die Konkurrenz in jüngster Zeit gewachsen. Für eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Vorschriften des BDSG bleibt das bewährte Werk von Simitis (das allerdings derzeit nur in einer Auflage aus dem Jahre 2010 erhältlich ist) weiterhin das Maß aller Dinge. Unter den aktuelleren, kompakteren und gesetzesübergreifenden Darstellungen kann sich der Taeger/Gabel dagegen im vorderen Feld platzieren.