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Rezension: Solmecke/Taeger/Feldmann, Mobile Apps

Dieser Artikel ist Teil der Reihe „Telemedicus: Rezensionen zum Wintersemester”.

Wer sich aus der rechtlichen Perspektive mit Apps beschäftigt, stößt schnell an Grenzen. In der juristischen Literatur wurden Apps bisher nur von wenigen Pionieren behandelt, erste Gerichtsentscheidungen gab es erst vor wenigen Monaten. Smartphones und Tablets sind längst Teil unseres Alltags – viele Rechtsfragen rund um Apps sind aber noch weitgehend ungeklärt.

Einen wichtigen Schritt zum besseren juristischen Verständnis von Apps, ihrer Entwicklung und ihrem Vertrieb haben Christian Solmecke, Prof. Jürgen Taeger und Thorsten Feldmann vor einigen Wochen mit ihrem Praxishandbuch „Mobile Apps” auf den Markt gebracht.

Ein schwieriges Thema

Um es gleich vorweg zu sagen: Ich bin bei dem Thema Apps nicht ganz unbefangen. Im letzten Jahr habe ich selbst an einem ähnlichen Buch – Apps und Recht von Ewald/Baumgartner (für das wir bei Telemedicus auch gelegentlich Werbung schalten) – mitgewirkt.

Gerade deshalb weiß ich allerdings auch, was für ein schwieriges Thema sich die Autoren von „Mobile Apps” vorgenommen haben. Der Markt der Apps ist ständig in Bewegung. Beinahe im Wochentakt ändern sich technische Gegebenheiten, Geschäftsmodelle oder AGB der App Stores. Ein Buch zu schreiben, das am Puls der Zeit bleibt, ist eine große Herausforderung.

Allgemeines

Die Rahmenbedingungen für das Buch „Mobile Apps” sind also ausgesprochen schwierig. Um sie in den Griff zu bekommen, haben sich die Herausgeber Unterstützung gesucht; insgesamt zwölf Autoren waren an dem Werk als Bearbeiter beteiligt. Der Aufwand für Erstellung und vor allem Aktuellhalten der einzelnen Abschnitte wurde damit auf mehrere Schultern verteilt, was dem Buch sichtlich gut tat.

Auf etwa 350 Seiten gliedert sich das Buch grob in folgende Themen:

  1. Apps – Einführung und Begriffsklärung
  2. Technische Aspekte
  3. Entwicklungs-, Vertriebs- und Endkundenverträge
  4. Compliance: Rechtliche Anforderungen an Apps
  5. Datenschutz bei der Verwendung von Apps
  6. Urheberrecht und Apps
  7. Wettbewerbsrechtliche Fragen
  8. Umsatzsteuer und Apps

Positiv fällt dabei auf, dass in fast allen Kapiteln sehr viele Detailprobleme zumindest kurz angerissen und Lösungsvorschläge unterbreitet werden. Zu vielen dieser Detailprobleme – zum Beispiel der Zulässigkeit des Weiterverkaufs von Apps oder dem Bestehen eines Widerrufsrechtes – gibt es bislang noch keine eindeutigen Antworten. Mehr als einen Problemaufriss kann man daher in der Regel nicht erwarten. Dank der Fußnoten lässt sich zu all diesen Themen – sofern vorhanden – auch weitere Literatur finden, was für ein Praxishandbuch absolut ausreichend ist.

Das Zielgruppendilemma

Neben dem Problem der Aktualität ist auch das Konzept eines solchen Buches ausgesprochen schwierig: Das Thema ist vor allem für Nicht-Juristen spannend; wer also nur für Juristen schreibt, schreibt am Großteil der Zielgruppe vorbei. Auf der anderen Seite ist die Rechtslage meist nicht eindeutig genug, um klare Antworten geben zu können. Außerdem braucht die juristische Literatur dringend weitere fundierte Auseinandersetzungen mit dem Thema. Wer also als Jurist über Apps schreibt, muss sich auf dem schmalen Grat zwischen wissenschaftlichen Ansprüchen, Praxistauglichkeit und Verständlichkeit bewegen.

Das ist den Autoren insgesamt gut gelungen, wobei bei den einzelnen Bearbeitern Unterschiede bemerkbar sind. Durchweg holt das Buch den Leser bei Null ab – tiefe juristische Vorkenntnisse sind also nicht erforderlich. Die einzelnen Kapitel reißen zumindest die Grundlagen der jeweiligen Rechtsgebiete grob an, um auch juristischen Laien den Einstieg zu ermöglichen. Umgekehrt erhalten Juristen stets eine Einführung in die technischen Grundlagen.

Für IT-rechtlich vorgebildete Leser sind diese Einführungen allerdings bei einigen Kapiteln etwas zu ausführlich. Das Kapitel über App-Entwicklungsverträge hält sich zum Beispiel für meinen Geschmack zu lange mit allgemeinen Ausführungen auf, ohne auf die spezifischen Probleme bei Apps zu sprechen zu kommen. Ein Nachteil, der aber angesichts des Spagats zwischen den Zielgruppen nur schwer zu vermeiden gewesen wäre.

Praxistipps

Der Text wird in regelmäßigen Abständen durch Info-Boxen zu verschiedenen Themen aufgelockert, beispielsweise Praxistipps, Formulierungsvorschläge, Checklisten und Fettnäpfchenwarnungen.

Scans: Solmecke/Taeger/Feldmann, Mobile Apps, De Gruyter 2013

Eine schöne Auflockerung, die allerdings leider nicht immer ganz stringent von den verschiedenen Bearbeitern genutzt wurde. Unter dem Begriff „Checkliste” finden sich zum Beispiel oft nicht nur tatsächliche Checklisten für die Praxis, sondern bisweilen auch Zusammenfassungen oder vereinfachte Darstellungen der Rechtslage. Das ist zwar manchmal ganz nützlich, aber als Checkliste doch etwas irreführend.

Bei einzelnen Klauselmustern ist Vorsicht geboten. Die Formulierungen sind zwar nicht falsch, bei Haftungsbeschränkungen ist aber beispielsweise der Kontext einer Klausel ganz entscheidend. Die Praxistipps und Formulierungsvorschläge sollten daher nicht als Ersatz für eine professionelle Prüfung eines Vertrages missverstanden werden. Insgesamt finden sich in den Info-Boxen aber durchaus hilfreiche Tipps.

Fazit

„Mobile Apps” ist ein gelungenes Praxishandbuch, das für Juristen ebenso wie für juristische Laien einen guten Einstieg in die Rechtsfragen rund um Apps bietet. Auch gestandene Profis im IT-Recht finden wertvolle Ausführungen, Verweise und Problemaufrisse, müssen sich aber darüber im Klaren sein, dass ein beträchtlicher Umfang des Buches der Einführung in die jeweiligen Rechtsgebiete dient. In Anbetracht der Tatsache, dass die Literatur zum Recht der Mobile Apps bisher ausgesprochen überschaubar ist, dürfte sich dennoch auch für erfahrene IT-Rechtler ein Kauf lohnen. Allzu lange sollte man damit aber nicht warten. Denn der Markt der Apps bleibt ständig in Bewegung.

Solmecke/Taeger/Feldmann, Mobile Apps, De Gruyter 2013, 99,95 EUR.

Disclosure: Ich bin nicht nur – wie gesagt – an einem ähnlichen Buch selbst beteiligt gewesen, sondern kenne darüber hinaus die Herausgeber und einige Autoren des Buches „Mobile Apps” auch persönlich. Prof. Taeger ist außerdem Mitglied im Beirat von Telemedicus.

, Telemedicus v. 13.11.2013, https://tlmd.in/a/2673

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