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Rezension: Soehring/Hoene – Presserecht, 5. Aufl.

Kachelmann, Caroline von Monaco oder die prominenten Steuersünder: Presserecht betrifft immer die Frage, wer was und wie berichten darf. Ein dynamisches Rechtsgebiet, das sich schnell weiterentwickelt, gleichzeitig aber auch systematisch durchdrungen werden will. Diesem Anspruch möchte das vorliegende Handbuch zum Presserecht gerecht werden.

In der mittlerweile fünften Auflage erscheint erstmals Verena Hoene als Co-Autorin, neben dem Begründer des Werkes Jörg Soehring. Die beiden Presserechts-Praktiker stellen prägnant die wesentlichen Rechtsfragen und die aktuelle Rechtsprechung dar.

Nicht nur in personeller Hinsicht aufgerüstet

Das vorliegende Buch beschäftigt sich laut Klappentext mit den „vielfältigen Rechtsfragen, mit denen Journalisten und Medienjuristen, aber auch von Berichterstattung Betroffene und Gerichte täglich konfrontiert werden”. Damit stecken die Autoren ihre Ziele weit – beanspruchen sie doch eine umfassende Information für alle, die am Pressegeschehen beteiligt sind.

Das Presserecht ist eine Sammelmaterie aus verschiedenen Rechtsgebieten. Das ist eine besondere Herausforderung, die auch beim Leser die Erwartungen hoch setzt. Regeln zur Zulässigkeit von Berichterstattung finden sich im gesamten Zivilrecht, aber auch im Strafrecht; mit der Materialbeschaffung befassen sich außerdem Spezialnormen des öffentlichen Rechts. Für die Darstellung von Presseerzeugnissen gilt wiederum eine Vielzahl von Regelungen, u.a. aus dem Werbe- und Wettbewerbsrecht. Umso wichtiger ist es, jedem Interessierten einen Überblick über das gesamte Gebiet zu geben.

Mit der fünften Auflage hat das Buch nicht nur in personeller Hinsicht aufgerüstet. Auch inhaltlich berücksichtigt es die neuen Entwicklungen ausführlich. Eines meiner persönlichen Highlights: § 14 des Werks, der sich mit der Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen befasst. In der Praxis ist diese Differenzierung häufig schwierig – gleichzeitig entscheiden sich hier häufig die Fälle. Gerade für solche Probleme stellen die Autoren ein ganzes Argumentations-Arsenal zur Verfügung.

Ein umfangreicher Ratgeber

Der Aufbau orientiert sich maßgeblich am journalistischen Handwerk, also entlang den Arbeitsschritten, die zur journalistischen bzw. publizistischen Arbeit gehören. In einem ersten Abschnitt stellt das Buch alle Fragen dar, die mit der Vorarbeit für Presseveröffentlichungen entstehen. Anschließend folgt der wohl größte Teil, in dem es um die Darstellung von Presseerzeugnissen geht. Die Autoren bewerten hier sensibel die kollidierenden Interessen und die dahinter stehenden rechtlichen Konflikte. Der abschließende Abschnitt behandelt die strafrechtliche Haftung und die zivilrechtlichen Ansprüche, die aus der Tätigkeit von Pressebeteiligten entstehen können.

Im Presserecht wird die Dogmatik besonders von den Namen der Fälle bestimmt, die zu ihrer Entwickung beigetragen haben. Dies führt bei anderen Werken schon einmal dazu, dass eine zu kasuistische Darstellung den Bezug zu den Rechtsfragen versperrt. Nicht hier: Nur sehr selten nimmt eine besondere Rechtsprechung ein Kapitel für sich ein. Die Autoren nehmen die Fälle zwar auf, der zusammenhängende Text wird dadurch aber nicht unterbrochen. Positiv fällt dabei auf, dass Schlagwörter und wichtige Begriffe kursiv gedruckt sind; das erleichtert das schnelle Lesen.

Das gesamte Presserecht in einem Handbuch

Mit 885 Seiten handelt es sich bei dem Soehring/Hoene selbst für Presserechts-Verhältnisse um eine „ordentliche Schwarte”. Erleichtert wird das Lesen aber durch die sehr ausdifferenzierte Struktur und das Textlayout. Das Inhaltsverzeichnis führt den Leser schnell zu bestimmten Themen. Der Fußnotenapparat ist sehr detailliert und umfangreich; der Stand bei Rechtsprechung und Schrifttum ist der Sommer 2013. Im Anhang findet sich außerdem ein hilfreiches Entscheidungsregister. Allein beim Sachregister hat das Buch noch Schwächen: Bei meiner Arbeit hat das Register in einigen Fällen zu keinem Ergebnis geführt.

In fachlicher Hinsicht fällt etwas Weiteres auf: Die Autoren stellen Kontroversen sehr gut dar. Insbesondere Rechtssprechung, die dogmatisch ungewöhnlich ist, wird von den Autoren ausführlicher besprochen. So schaffen sie schnell eine Übersicht, selbst in den schwierigen und umstritteneren Bereichen: Für Praktiker eine wahre Goldgrube.

Der Soehring/Hoene ist zurecht ein Standardwerk im Presserecht, das in jede Fachbüchersammlung gehört. Ob für den fachlichen Erstkontakt, die vertiefte Recherche oder die schnelle Übersicht – dieses Buch ist ein hilfreiches Werkzeug für jeden Presserechtler. Es empfiehlt sich besonders für Justiziare und Anwälte im Pressebereich, ist aber auch für den juristischen Laien sehr gut verständlich. Dieses Buch gehört nicht nur in das Bücherregal – es gehört aufgeschlagen auf den Arbeitsplatz.

Dr. Jörg Soehring, LL.M. / Dr. Verena Hoene, LL.M.
Presserecht – Recherche, Darstellung, Haftung im Recht der Presse, des Rundfunks und der neuen Medien
Verlag Dr. Otto Schmidt, 5. vollständig überarbeitete Auflage 2013
885 Seiten, Lexikonformat, gebunden mit Schutzumschlag
109,00 Euro.

Soehring/Hoene – Presserecht: Inhaltsverzeichnis.

, Telemedicus v. 25.04.2014, https://tlmd.in/a/2734

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