Für Juristen hat Social Media ein zentrales Problem: Die Schnelllebigkeit. Kleine und große neue Features erscheinen meist ohne Ankündigung im Wochentakt und neue Anbieter – seien es Apps, Aggregatoren oder neue Social Networks – sprießen wie Pilze aus dem Boden. Auch die rechtlichen Grundlagen der großen Plattform, Datenschutzrichtlinien und AGB, werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert, diskutiert, in der Luft zerrissen und schließlich neu gefasst.
Auf ein solch reges Treiben am Markt ist das Recht nicht ausgelegt. Für die Rechtswissenschaft ist es fast unmöglich, mit den Veränderungen Schritt zu halten. Wer sich mit Social Media Recht befasst, stellt daher schnell fest, dass es an verlässlichen Aussagen und tiefgehenden Analysen häufig fehlt. Der Markt ist – mit wenigen Ausnahmen – geprägt von Aufsatzliteratur, die sich mehr oder weniger oberflächlich mit Einzelfragen befasst.
Zu den wenigen Ausnahmen gehört etwa „Social Media Marketing & Recht” von Thomas Schwenke, das bereits etwas ältere „Social Media und Recht: Praxiswissen für Unternehmen” von Carsten Ulbricht und nunmehr auch das „Praxishandbuch Rechtsfragen Social Media” von Herausgeber Andreas Spittgerber.
Das Buch ist ein Gemeinschaftswerk von insgesamt acht Autoren, überwiegend aus dem Umfeld von Dr. Andreas Spittgerber bei der Kanzlei Orrick, Herrington & Sutcliffe aus München sowie von Ernst & Young. Interessanterweise ist mit Jochen Klein, Kreativ Direktor von der Werbeagentur „Hundert Grad”, auch ein Nicht-Jurist unter den Verfassern vertreten.
Einführung
Klein liefert dann auch sogleich den Einstieg in das Werk mit einer gelungenen Einführung in das Thema Social Media. Der Einstieg ins Thema durch einen Nicht-Juristen ist richtungsweisend für das Buch und gibt die Perspektive vor: Maßgeblich ist nicht der theoretisch interessierte Blick auf Social Media durch einen Juristen, sondern der Blick eines Praktikers. Doch sind es gerade Juristen, die aus dieser erfrischend nicht-juristischen Einführung wertvolle Informationen ziehen können – sei es der Einblick in die Perspektive und Erwartungen des Mandanten oder Details zu Social Media Strategien.
Bereits in der Einleitung bietet das Buch auch viel praktischen Mehrwert. Praxistipps und Checklisten machen das Werk sowohl für juristische Laien als auch für Rechtsanwälte und Berater zum nützlichen Begleiter im Alltag.
Rechtliche Grundlagen
Im zweiten Kapitel werden die rechtlichen Grundlagen von Social Media knapp dargestellt. Der Abschnitt unternimmt einen Galopp durch die wesentlichen betroffenen Rechtsgebiete, von Marken- über Wettbewerbsrecht bis hin zu Pflichtangaben nach Telemediengesetz. Auf den ersten Blick drängt sich die Frage auf, ob ein solcher Überblick überhaupt notwendig gewesen wäre. Einen Gesamtüberblick über die rechtlichen Fragestellungen an den Beginn des Buches zu stellen, wäre in der Tat wenig sinnvoll. Auf den zweiten Blick zeigt sich allerdings, dass letztlich nur der Name des Kapitels irreführend ist. Tatsächlich geht es nicht um die „rechtlichen Grundlagen” – das Kapitel beschreibt vielmehr die Grundlagen beim Anlegen von Social Media Profilen und den ersten Schritten mit Social Media und was Unternehmen und Anwender dabei aus rechtlicher Sicht zu beachten haben. Es geht also nicht um die rechtlichen, sondern um die praktischen Grundlagen. Und insofern ergibt das Kapitel dann auch Sinn.
Datenschutz
Es folgt eine vertiefte Darstellung der datenschutzrechtlichen Fragestellungen bei Social Media von Andreas Spittgerber himself. Auch dieses Kapitel strotzt vor praktischen Beispielen und konkreten Anleitungen. Gleichzeitig sind jedoch auch alle wichtigen Aussagen durch Fußnoten belegt und helfen vor allem dem juristischen Leser, die Darstellungen in der Praxis zu nutzen. Vor allem für Rechtsanwälte kann das Buch dank Mustertexten, etwa für Datenschutzerklärung oder Safe Harbor Klausel, bares Geld wert sein.
Immaterialgüterrechte
Im dritten Kapitel befasst sich das Werk mit den immaterialgüterrechtlichen Fragestellungen bei Social Media, was nach der dortigen Interpretation neben Urheber- und Markenrecht auch Persönlichkeitsrechte, das Recht am eigenen Bild sowie die Haftung für rechtsverletzende Inhalte umfasst. Auch dieses Kapitel bietet zahlreiche „Praxistipps”, die in ihrer Prägnanz jedoch nicht ganz an die vorherigen Kapitel heranreichen. Die Formulierung „dürfte im Zweifel davon auszugehen sein” ist beispielsweise als Tipp für die Praxis eher mäßig geeignet. Auch die Beispiele zur Veranschaulichung der theoretischen Ausführungen fallen in diesem Kapitel eher knapp aus und der Praxisfokus geht insgesamt etwas verloren. Für den Leser vom Fach ist das kein größeres Problem, die Darstellungen sind für juristische Verhältnisse gut verständlich geschrieben, aber für Laien könnten die Ausführungen etwas schwerere Kost darstellen.
Social Media-Marketing-Recht
Die Schwächen des vorherigen Kapitels setzen sich leider auch im Kapitel zu Social Media Marketing fort. Auch hier kann man den Autoren nicht vorwerfen, sachlich Unrichtiges zu schreiben oder zwingend erforderliche Informationen wegzulassen. Was jedoch fehlt, ist der Praxisbezug. Gerade im Kapitel zu Marketingmaßnahmen bei Social Media hätte es sich beispielsweise angeboten, konkrete Beispiele als Screenshot darzustellen oder bekannte Anekdoten zu gelungenen oder weniger gelungenen Werbemaßnahmen als Beispiele einfließen zu lassen.
Rechtsschutz und Gerichtsverfahren
Das Kapitel Rechtsschutz und Gerichtsverfahren versucht den Spagat, ein sehr juristisches Thema laiengerecht aufzuarbeiten und trotzdem für vorgebildete Leser einen Mehrwert zu schaffen. Soweit das überhaupt möglich ist, gelingt der Spagat. Der juristisch gebildete Leser sollte sich darauf einstellen, gewisse Grundlagen erklärt zu bekommen, die eher zum grundlegenden Handwerkszeug gehören und der fachfremde Leser sollte eine gewisse Frustrationstoleranz mitbringen, nicht jedes Detail aus dem Stand verstehen zu können. Das vorausgeschickt bietet das Kapitel einen guten Überblick über die prozessualen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Social Media.
Arbeitsrecht
Kapitel sieben befasst sich schließlich mit arbeitsrechtlichen Fragen bei Social Media, von Headhunting über Arbeitnehmerdatenschutz bis hin zur fristlosen Kündigung. Der Praxisfokus des Werkes gelingt hier wieder gut. Das Kapitel bietet sinnvolle Praxistipps, beispielsweise zu notwendigen oder sinnvollen Vereinbarungen mit Arbeitnehmern, und sehr nützliche Checklisten, etwa für Arbeitnehmerdaten oder Bring Your Own Device. Durch die Breite der Themen, die hier abgedeckt werden, ist das letzte reguläre Kapitel des Buches für Juristen wie Laien eines der nützlichsten.
Andere Jurisdiktionen
Das Buch endet mit dem ungewöhnlichen Kapitel „FAQs in ausgewählten Jurisdiktionen”, namentlich China, Hong Kong, Japan, Russland, Großbritannien und die USA. Zugeliefert wurden die Antworten von verschiedenen Rechtsanwälten der Kanzlei Orrick, Herrington & Sutcliffe aus den Niederlassungen der jeweiligen Länder. Ungewöhnlich ist dieser Teil nicht nur wegen seines Frage-Antwort-Stils, sondern auch, weil es in Englisch verfasst ist. Für ein ansonsten in deutscher Sprache geschriebenes Buch ein überraschender Stilbruch. Zielgruppe sind daher klar international tätige Rechtsanwälte. Denn es sind vor allem ausländische Mandanten, die oft Grundlagenfragen auch zu anderen Jurisdiktionen haben. In der Praxis werden daher sowieso eher englische Antworten benötigt. Ein englisches Kapitel macht an dieser Stelle insofern Sinn.
Der Anspruch „Praxishandbuch” zieht sich durch das Buch wie ein roter Faden. Nicht alle Kapitel werden diesem Anspruch vollumfänglich gerecht, aber insgesamt bietet das Praxishandbuch Rechtsfragen Social Media einen hohen praktischen Mehrwert – sowohl für Juristen als auch für nicht-juristische Professionals im Social Media Bereich.
Spittgerber (Hrsg.), Praxishandbuch Rechtsfragen Social Media, De Gruyter 2014, 99,95 EUR.