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Rezension: Korte – Praxis des Presserechts

Wann darf ein Bildnis veröffentlicht werden? Wie weit reichen die zulässigen Grenzen der Wortberichterstattung? Inwieweit ist Verdachtsberichterstattung möglich? Wann haftet ein Suchmaschinenbetreiber für Persönlichkeitsrechtsverletzungen? All diesen Fragen widmet sich Benjamin Korte in seiner im März 2014 erschienen Erstauflage „Die Praxis des Presserechts“. Als Einstiegs- und Nachschlagewerk soll das Werk laut Klappentext allen einschlägig tätigen Praktikern zur Seite stehen.

Strukturiert und praxisorientiert

Die Einführung in die „Praxis des Presserechts“ beginnt mit der Darstellung der relevanten verfassungsrechtlichen Grundlagen. Im Folgenden werden der Einfluss der EMRK, das Konfliktverhältnis zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsäußerungs- sowie Kunst- und Wissenschaftsfreiheit anhand von praktischen Anwendungsfällen dargestellt.

Anschließend folgt ein Einblick in die wichtigsten presserechtlichen Haftungsmodelle. Hier profitiert vor allem der Abschnitt der zivilrechtlichen Haftungsfragen von der praxisorientierten, prozessrechtlichen Darstellung: Ausführungen zur Art der Glaubhaftmachung, dem Wesen der Abmahnung und der gerichtlichen Zuständigkeit verdeutlichen dem Leser, wie im Verfahren vorzugehen ist. Auch im Presserecht virulente strafrechtliche Probleme behandelt der Autor – Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung.

Mit Fällen aus der Praxis samt neuester Rechtsprechung führt Korte den Leser durch die „Praxis des Presserechts“ – und schlägt dabei auch die Brücke zu internetrechtlichen Themen, indem er etwa die Autocomplete-Entscheidung des BGH thematisiert. Gegen Ende greift Korte mögliche Rechtsfolgen der einzelnen im Presserecht relevanten Ansprüche auf. Durch kleine Muster für Formulierungsvorschläge in Schriftsatz oder Urteil legt er dem Leser die Vorgehensweise nahezu auf den Präsentierteller.

Im Anhang finden sich neben einer Übersicht zu den wichtigsten Ansprüchen im Presserecht auch eine Zusammenstellung der relevanten Rechtsprechung sowie eine Auswahl der wichtigsten Normen. Anhand von Schlagworten und kurzen Zusammenfassungen kann der Leser zielgerichtet einzelne Urteile nachzulesen.

Positiv und besonders leserfreundlich fällt die übersichtliche Struktur des Werkes auf. Diese erzeugt der Autor insbesondere durch Schaubilder und Darstellungen zu besonders wichtigen Rechtsfragen und Klassikern aus der Rechtsprechung. So wird es für den Leser deutlich einfacher, die entwickelten Kriterien und Abwägungsfaktoren zu verstehen und selbst anzuwenden.

Klassiker und neue Rechtsprechung

Insgesamt vermittelt der Autor sämtliche Rechtsfragen aus dem Bereich des Presserechts anschaulich, authentisch und differenziert. Diese Darstellung zieht sich durch das gesamte Werk: Bei Fragen zur Mehrdeutigkeit von Äußerungen, der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsäußerungsfreiheit oder der Störerhaftung.

Die „Praxis des Presserechts“ eignet sich besonders für Praktiker, aber auch für Studierende als erste studienbegleitende Lektüre sowie Interessierte im Bereich des Presserechts. Denn Korte präsentiert die klassischen Probleme des Presserechts nicht nur anschaulich, sondern auch praxis- und problemorientiert. Fachlich überzeugt das Werk aufgrund seiner prägnanten, übersichtlich strukturierten und dennoch umfangreichen Darstellung. Verglichen mit anderen Werken zum Presserecht schafft es der Autor, einen gelungenen Ausgleich zwischen theoretischer Wissensvermittlung und praktischer Anwendbarkeit zu finden. In den sechs Kapiteln vermittelt Korte neben den Grundlagen des Presserechts auch spezifische Problematiken und Detailwissen. Seinen im Klappentext beschriebenen Anspruch, „die Grundlagen des Presserechts“ zu behandeln, wird der Autor daher mehr als gerecht.

Dr. Benjamin Korte
Praxis des Presserechts
Verlag C.H. Beck oHG
1. Auflage 2014
237 Seiten, Taschenbuchformat
49,00 Euro.

Korte – Praxis des Presserechts

Foto: © Beck Verlag

, Telemedicus v. 02.06.2014, https://tlmd.in/a/2779

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