Telemedicus

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Rezension: Heckmann (Hrsg.) – juris Praxiskommentar Internetrecht, 4. Aufl.

Internetrecht ist nicht mehr exotisch, sondern mittlerweile ein etabliertes Rechtsgebiet. Ebenso etabliert ist der vorliegende juris Praxiskommentar, der von Prof. Heckmann mittlerweile in seiner 4. Auflage herausgebracht wurde. Wir haben uns diese Neuauflage einmal genauer angeschaut und möchten sie hier unseren Lesern vorstellen.

Das Werk in der Übersicht

Prof Heckmann von der Uni Passau gibt den Praxiskommentar bereits seit 2007 heraus. In diesen Jahren hat sich viel verändert. Inhaltlich wie technisch hat sich im Internetbereich einiges verändert. Die neuesten Entwicklungen wurden teilweise gesetzlich umgesetzt, teilweise musste die Rechtsprechung sich über Jahre hinweg darum bemühen, Lücken zu füllen oder die genauen Kriterien einiger Regelungen zu definieren. Umso konsequenter hat Heckmann die letzten Jahre daran gearbeitet, dieses Buch als echten Praxiskommentar zu etablieren. An dem Werk wirken ebenso renommierte Bearbeiter mit: Staatssekretär Dr. Wilfried Bernhardt, Regierungsdirektor Dr. Frank Braun, Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp sowie der Kollege Thomas Stadler von internet-law.de.

Strukturell durchläuft das Werk einen Großteil aller Gebiete, die für das Internetrecht ausschlaggebend sind. Dabei lassen die Autoren keinen Zweifel daran, dass es DAS Internetrecht an sich nicht gibt. Vielmehr stellt es eine Querschnittsmaterie dar: Aspekte aus dem Zivilrecht treffen auf Strafrecht und das öffentliche Recht. Dem stehen verschiedene Regelungsregimes gegenüber – Wettbewerbsrecht, Immaterialgüterrecht und Prozess- und Verfahrensrecht. Ausgehend vom Telemedienrecht geht das Werk über Domainrecht und Urheberrecht hin zu dem besonders umfangreichen Teil zu E-Commerce. Anschließend behandelt Heckmann im Kapitel E-Government verschiedene Aspekte aus dem Verwaltungsverfahrensrecht und dem Zustellungsrecht sowie gleich anschließend Fragen zum elektronischen Rechtsverkehr. Die vier abschließenden Kapitel handeln von der Telekommunikation am Arbeitsplatz, Strafrecht, Datenschutz, sowie der Verantwortlichkeit der Deinsteanbieter.

Zu dem Werk ist eine Online-Nutzerkennung für juris erhältlich. Damit erhält der Leser verschiedene Bonbons zum Praxiskommentar, wie ständige Aktualisierungen und Rechtsprechungsupdates. Außerdem ist dort der gesamte Praxiskommentar ebenso als eBook erhältlich.

Ein besonderer Praxiskommentar

Bereits das Inhaltsverzeichnis ist oppulent und zeigt detailreich auf, wie viele verschiedene Aspekte in diesem Großprojekt behandelt werden. Das ist aber noch nicht alles: jedem Kapitel steht ein weiteres, detailliert aufgeschlüsseltes Inhaltsverzeichnis voran. Außerdem finden sich Rechtsprechungsübersichten am Ende eines jeden Abschnitts. Ergänzende Informationen können über den Online-Zugang abgerufen werden.

Inhaltlich stechen mehrere Kapitel hervor: Besonders der Abschnitt über Zustellungen dürfte in der Praxis sehr hilfreich ein. Ebenso gelungen die Inhalte zur Justizkommunikation – ein Bereich, der zur Zeit in der Praxis stark umstritten ist. Außerdem gibt es hier ein großes Defizit an qualitativ hochwertiger Literatur. Heckmann schafft es, diesen Aspekt zum Alleinstellungsmerkmal auszubauen. Auch das Datenschutzrecht ist sehr gut aufgearbeitet und dargestellt.

Aber auch die anderen Bereiche brauchen sich nicht zu verstecken. Zum Beispiel das Kapitel E-Commerce: Zwar finden sich grundsätzlich vergleichbare Darstellungen auch in anderen Werken, selten jedoch so klar und verständlich. Das Layout ist durch verschiedene Schriftfomate besonders übersichtlich. Grafische Überisichten lockern die Texte besonders praktisch auf. Aber auch im Domainrecht kann das Buch glänzen. Hier werden die wichtigsten dogmatischen Punkte übersichtlich erläutert. Stark sind dabei die markenrechtlichen Ausführungen. Dagegen fokussiert die Darstellung des Urheberrechts zu sehr auf das Thema Filesharing und vernachlässigt andere wichtige Aspekte dieses Rechtsgebietes, wie beispielsweise das Streaming oder den Erschöpfungsgrundsatz.

Insgesamt hält der Praxiskommentar, was er verspricht: eine kompakte und sehr gute Kommentierung der wesentlichen Materien, mit denen Praktiker im Internetrecht zu tun haben. Dabei stellt die Zusammenarbeit des Herausgebers mit seinem Autorenteam eine Bereicherung dar. Für den im Vergleich sogar eher niedrigen Preis von 159 € bekommt man dabei ein umfangreiches Paket, das vor allem Unternehmensjuristen die Arbeit erheblich erleichtern wird.

Prof. Dr. Dirk Heckmann (Hrsg)
juris PraxisKommentar Internetrecht – Telemediengesetz, E-Commerce, E-Government
juris, 4. Aufl. 2014
1400 Seiten inklusive Online-Zugang und eBook. Gebunden
159,00 €
ISBN 978-3-86330-040-1
Das Werk bei juris.

, Telemedicus v. 10.01.2015, https://tlmd.in/a/2885

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