Die 10. Auflage des Fromm/Nordemann datiert aus dem Jahre 2008. Ganze sechs Jahre später ist nun die 11. Auflage erschienen. Bereits im Vorwort weisen die Herausgeber auf eine Vielzahl der zwischenzeitig (hauptsächlich im Jahr 2013) ergangenen Gesetzesreformen hin: Die neue Auflage berücksichtigt u.a. das Leistungsschutzrecht für Presseverleger nach §§ 87f bis 87h UrhG, die „Open-Access-Klausel“ für wissenschaftliche Publikationen in § 38 Abs. 4 UrhG, Regelungen zum Schutz ausübender Künstler in §§ 79, 79a UrhG, zu verwaisten und vergriffene Werken in §§ 61 bis 61c, zur Abmahnung in § 97a UrhG sowie zum Verbrauchergerichtsstand in § 104a UrhG.
Auch ohne die Vielzahl der gesetzlichen Änderungen war die Neuauflage des Fromm/Nordemann aber lange erwartet worden. Denn der Bereich des Urheberrechts zeichnet sich durch eine ständige Fortentwicklung aus. Insbesondere der Einfluss des Internet erweitert und verändert die Art und Weise, wie urheberrechtlich geschützte Werke genutzt werden (eingehend dazu Dreier/Leistner, GRUR-Beilage 1/2014, 13 ff.). Dementsprechend agil stellt sich auch die Rechtsentwicklung und damit der Anspruch an ihre Kommentierung dar.
Der Fromm/Nordemann ist auch in der neuen Auflage als Praktikerkommentar konzipiert. Die elf Autoren sind ausnahmslos als Rechtsanwälte tätig, was man dem Kommentar immer wieder (positiv) anmerkt. Das Werk enthält nicht nur Darstellungen zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der jeweiligen Normen, sondern eben auch viele Hinweise für den Alltag des (insbesondere beratenden) Praktikers, darunter auch Ausführungen zu prozessualen Fragestellungen, Beweislastfragen etc.
Nur ein Beispiel von vielen solcher praktischen Hinweise ist die abschließende Notiz bei der Darstellung der Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen im Rahmen des Datenbankschutzes nach § 87a UrhG (§ 87a Rn. 19): Da nach den Vorgaben des EuGH (GRUR 2004, 252 – Fixtures-Fußballspielpläne I) der Aufwand für die Erzeugung von Daten nicht berücksichtigungsfähig ist, wohl aber derjenige für die spätere Überprüfung der Daten, müssten Anspruchsteller in Zukunft „sehr differenziert den Bezug der vorzutragenden Investition nachweisen“.
Im Hinblick auf die Vertragsgestaltung enthält der Fromm/Nordemann – in der Kommentierung vor §§ 31 ff. UrhG – auf über 400 Randnummern Hilfestellungen, wobei in den Rn. 295-433 auf einzelne Nutzungsverträge eingegangen wird. Ein sehr guter Anhaltspunkt ist in diesem Zusammenhang die „Checkliste wesentlicher Inhalte eines Nutzungsvertrages“ (Rn. 303). Ausführlich widmet sich Nordemann auch dem Thema Creative Commons (Rn. 330a-330c; ergänzend von Czychowski, Nach § 69c UrhG Rn. 5). In der Kommentierung „Nach § 69c“ UrhG enthält der Fromm/Nordemann zudem auf 42 Randnummern eine Kommentierung der Regelungen der Open Source-Lizenz GNU General Public License (GPL).
Hervorzuheben ist auch die sehr ausführliche Kommentierung des § 97a UrhG und dessen einzelnen Voraussetzungen. Auch hier ist der Nutzen für den Praktiker schnell ersichtlich. So nimmt Nordemann z.B. konkret auf die Konstellation Bezug, dass bei einer Abmahnung wegen der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG die vorformulierte Unterlassungserklärung nach § 97a Abs. 2 Nr. 4 nicht – wie von vielen noch heute verwendeten Vorlagen bekannt – auch die „Verbreitung“ nach § 17 UrhG oder der Sendung nach §§ 20 ff. UrhG umfassen darf (§ 97a Rn. 25). Denn dann geht sie über die mit der öffentlichen Zugänglichmachung verbundenen urheberrechtlich relevanten Vorgängen offenkundig hinaus, da hier typischerweise nur Vervielfältigung und eben öffentliche Zugänglichmachung erfolgen. Die Folge ist die Unwirksamkeit der Abmahnung (s. auch Mantz, CR 2014, 189 ff.). Kosten dafür können dann nicht verlangt werden.
Der Leser wird unterstützt durch ein umfassendes, rund 55 Seiten starkes Stichwortverzeichnis, das insbesondere auch die Namen wichtiger Entscheidungen enthält. Ergänzt wird der Kommentar durch die Webseite fromm-nordemann.de, die u.a. Leseproben enthält, sowie eine App für iOS und Android u.a. mit Gesetzen, Richtlinien und Gesetzgebungsmaterialien.
Die Neuauflage ist durchweg gelungen. Der Fromm/Nordemann ist damit wieder auf dem aktuellen Stand und dürfte (nicht nur) für den Praktiker im Urheberrecht weiterhin eine der wichtigsten Anlaufstellen darstellen.
Axel Nordemann / Nordemann, Jan Bernd (Herausg.)
Urheberrecht: Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, zum Verlagsgesetz und zum Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
W. Kohlhammer, 11. Aufl. 2014
2870 Seiten, gebunden
239,99 Euro
ISBN 978-3-17-023028-6
Das Werk auf den Seiten des Kohlhammer Verlages.
Die Website zum Werk.