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Revolution auf Digg.com: User verweigern sich dem DMCA

Die User der Internetseite Digg.com haben eine digitale Revolution angezettelt: Weil der Social Bookmarking Service einen Link gelöscht hatte, der auf einen Hack eines Kopierschutzes für DVDs verweist, stellten die User den Link aus Protest immer wieder ein – so oft, dass die Seite schließlich sogar abstürzte.

Digg.com hatte sich zuvor einer Abmahnung („Cease and Desist Order“) unterworfen, die ihr das betroffene AACS-Konsortium zugestellt hatte. Diese verlangte, dass Digg, nachdem es über die Rechteverletzung aufgeklärt worden war, die beanstandeten Inhalte von seiner Seite entfernt. Weil die User der Seite sich aber weigerten, den AACS-Hack aufzugeben, gab Digg.com schließlich nach. Der Gründer Kevin Rose schreibt in seinem Blog:

After seeing hundreds of stories and reading thousands of comments, you€™ve made it clear. You€™d rather see Digg go down fighting than bow down to a bigger company. We hear you, and effective immediately we won€™t delete stories or comments containing the code and will deal with whatever the consequences might be.

If we lose, then what the hell, at least we died trying.

Dass Digg wirklich untergeht, ist durchaus möglich – die Rechtslage ist nämlich eindeutig.
Haftungsprivileg entfällt bei Kenntnis

In den USA gilt nach dem 2. Abschnitt des DMCA („Digital Milennium Copyright Act“) ein Haftungsprivileg für Internet-Provider: So können auch Host-Provider für Inhalte fremder User, die sie speichern, nicht haftbar gemacht werden. Das Privileg entfällt aber, wenn der Provider auf die Rechtsverletzung aufmerksam gemacht wird: In diesem Fall muss er die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernen („Notice and take down“-Verfahren).

Genau dies ist vorliegend aber geschehen: Digg.com war auf den Rechtsverstoß aufmerksam gemacht worden, hat die beanstandeten Inhalte aber nicht entfernt. Zwar löschte es den ursprünglichen Post, aber die gleichgelagerten Rechtsverstöße, für die das Unternehmen ebenfalls haftet, werden nun nicht mehr entfernt. Digg.com kann damit vom AACS-Konsortium (unter anderem Intel, Microsoft, Panasonic, Sony) haftbar gemacht werden. Um welche Summen sich solche Fälle drehen, wird deutlich, wenn man sich anschaut, wieviel Bertelsmann kürzlich für seine Unterstützung von Napster bezahlen musste: 110 Millionen US-Dollar.

Screenshot

Für diese Gefahrenlage haben die Digg-User allerdings kein Verständnis gezeigt. Die Netz-Community setzt damit ihren Kampf gegen DRM- und Verschlüsselungsprogramme fort. Ein ähnlicher „Copyright-War“ hatte sich schon um einen früheren Kopierschutz-Crack namens „De-CSS“ abgespielt: Auch damals hatte die Netz-Gemeinde die Oberhand behalten. Trotz großer Anstrengungen der DVD-Industrie ist das De-CSS-Programm bis heute frei im Internet erhältlich.

Telemedicus zur deutschen Rechtslage.

Telemedicus über DRM.

Golem berichtet von dem Fall.

, Telemedicus v. 03.05.2007, https://tlmd.in/a/203

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