Telemedicus

, von

Redtube-Abmahnungen: das GLADII-Gutachten im Volltext

Noch immer sorgen die Redtube-Abmahnungen für Schlagzeilen. Die Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) hat heute ein Gutachten zu der Software veröffentlicht, mit der die IP-Adressen der User erfasst worden sein sollen. Die Lektüre ist interessant, bringt aber wenig Licht ins Dunkel.

Faktisch wertlos

Das knappe „Gutachten zur Funktionstüchtigkeit der Software GLADII 1.1.3” wurde im März 2013 von Dr. Frank Schnorr verfasst, seines Zeichens Patentanwalt, promovierter Physiker und Partner bei der Münchener Kanzlei Diehl & Partner. Dabei erschöpfen sich die Ausführungen im Wesentlichen auf eine Wiedergabe der Tests: Aufrufen der Streaming-Webseiten, Anschauen eines Films, Abgleichen mit der Protokollierung von GLADII. Über die genaue Funktionsweise der Software und vor allem wie genau diese die Daten erfasst haben soll, verliert das Gutachten kein Wort. Damit ist das Gutachten faktisch wertlos.

Keine Gesetzesverstöße erkennbar

Dennoch lässt sich Gutachter Dr. Schnorr zu einem gewagten Freibrief hinreißen:

„Die bei den Tests durchgeführten Aktionen beruhen technisch auf üblichen Internet-Technologien, welche beim Einsatz in dem verwendeten Test-Szenario keine Bedenken hinsichtlich etwaigen Gesetzesverstößen erkennen ließen.”

In Anbetracht der Tatsache, dass vollkommen offen bleibt, um welche „üblichen Internet-Technologien” es sich handelt, ist diese Aussage vollkommen wertlos. Obendrein ist die Formulierung ausgesprochen perfide: Beim Einsatz in dem verwendeten Test-Szenario bestehen schon deshalb keine rechtlichen Bedenken, weil Gutachter Schnorr in die Erhebung seiner Daten zumindest stillschweigend eingewilligt hat. Ob die heimliche Erhebung von personenbezogenen Daten argloser Internetnutzer aber auch keine Gesetzesverstöße erkennen lässt, darf bezweifelt werden.

Schwächen im System

Das Gutachten ist eine neue Absurdität in der Geschichte um die Redtube-Abmahnungen. Immer mehr zeigt sich, dass der Fall ein Schlag ins Gesicht des deutschen Urheberrechts ist. Wohin man auch schaut: Es offenbart sich ein massives Versagen des Systems. Doch für diese Erkenntnis kann man durchaus dankbar sein. Der Fall um die Redtube-Abmahnungen hat schließlich die vielen kleinen Mängel, Ungereimtheiten und Schwachstellen des Massenbetriebs um Filesharing-Abmahnungen fast plakativ auf die Spitze getrieben. Dubiose Auftraggeber, zweifelhafte Rechteinhaberschaft, fragwürdige technische Methoden, überforderte Gerichte – all das ist nicht neu. Aber dass alle diese Probleme sich in einem spektakulären Fall mit tausenden Betroffenen vereinen und damit die massiven Probleme des urheberrechtlichen Systems offenbaren, das ist bisher einmalig.

Dass das Urheberrecht dringend eine grundlegende Reform braucht – sowohl zum Wohle der Rechteinhaber als auch zum Wohle der Nutzer – macht der Fall Redtube sichtbar wie kaum ein anderer vor ihm. Bleibt zu hoffen, dass diese Botschaft auch dort ankommt, wo sie etwas bewirken kann.

Das Gutachten im Volltext.
Telemedicus zur Vorgeschichte.

, Telemedicus v. 17.01.2014, https://tlmd.in/a/2704

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory