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Reaktionen zum IT-Grundrecht

Deutschlandradio-Hörer (und Telemedicus-Leser) wussten schon seit November, was der erste Senat unter Präsident Papier und Berichterstatter Hoffmann-Riem vorhatte. Dennoch war es am Ende überraschend: Das Bundesverfassungsgericht hat ein neues Grundrecht kreiert. Die Richter machten Nägel mit Köpfen: Unter dem Hinweis, es bestünden sonst „Schutzlücken“, schufen sie ein völlig neues Grundrecht, komplett mit Schutzbereich, Schranken und Schranken-Schranken.

Im Wesentlichen handelt es sich um ein Auffanggrundrecht, dessen Schutzbereich erst da relevant wird, wo andere Grundrechte nicht mehr wirken: außerhalb der Wohnung, außerhalb der Intimsphäre, außerhalb geschlossener Kommunikationsvorgänge. Dazu gesellt sich eine Art Zwei-Stufen-Lehre: „Normale“ Eingriffe in das Grundrecht stehen unter einem allgemeinen Gesetzesvorbehalt; erfolgen die Zugriffe heimlich, sind sie nur zum Schutz hochrangiger Rechtsgüter und nach richterlicher Kontrolle zulässig. So ähnlich kennen wir das auch schon von der Berufsfreiheit und vom Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Über einen Namen für das neue Grundrecht wird noch diskutiert. Bislang votieren zwei etwa gleich große Gruppen für die Namen „IT-Grundrecht“ und „Computer-Grundrecht“. Welche Bezeichnung sich nun durchsetzt, bleibt abzuwarten. Auch sonst verläuft die Entwicklung um das neue Grundrecht bisher rasant.
Die wichtigste Nachricht ist wohl die: Die SPD will das neue Grundrecht im Grundgesetz verankern. Dieter Wiefelspütz, bisher die treibende Kraft hinter der Initiative für ein Internet-Grundrecht, wird von der FAZ wie folgt zitiert:

„Vor 20 Jahren hatten wir noch kein Internet“, sagte er am Donnerstag im rbb-Rundfunk. „Und ich fände es gut, dass diese besondere Entwicklung in den geschriebenen Text unseres Grundgesetzes eingefügt wird.“

Wiefelspütz war bereits bei der Urteilsverkündung als Vertreter des Bundestags anwesend und hatte aufmerksam zugehört. Auch im weiteren sind die Reaktionen in der Politik sehr positiv. Relativ verhaltene Worte hört man lediglich aus dem Bundesinnenministerium unter Wolfgang Schäuble:

Die Entscheidungsgründe bedürfen sorgfältiger Analyse und werden bei der beabsichtigten Novellierung des Bundeskriminalamtsgesetzes berücksichtigt. Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann (…)
Um die Bürger wirksam schützen zu können, müssen die Sicherheitsbehörden mit der technischen Entwicklung der Täter – Einsatz modernisierter IT-Technologie, professionell verschlüsselte Kommunikation – Schritt halten. Dazu sind sie auf die Maßnahme der Online-Durchsuchung angewiesen.

In Bayern, wo man bereits länger an einem eigenes Gesetz zur Online-Durchsuchung arbeitet, sieht man sich bestätigt. Landesinnenminister Herrmann lässt sich in einer Pressemitteilung wie folgt zitieren:

„Sobald wir die Urteilsgründe im Einzelnen ausgewertet haben, werden wir etwaige Anpassungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen. Schon nach einer ersten Bewertung kann man bereits sagen, dass der bayerische Gesetzentwurf die wesentlichen Gesichtspunkte, die das Bundesverfassungsgericht heute genannt hat, berücksichtigt.“

Deutliche Worte schickt man aus dem bayerischen Innenministerium auch zum SPD-geführten Bundesjustizministerium. Dies solle nun „endlich“ seinen Widerstand gegen die „Online-Datenerhebung“ aufgeben.

Von Reue oder Bedenken ist auch aus Nordrhein-Westfalen nichts zu hören. Die dortige Regierung hatte das Gesetz, das beim BVerfG mit Pauken und Trompeten durchgefallen war, erst geschaffen. Dieses Vorgehen, das Gerichtspräsidenten Papier in der mündlichen Verhandlung ob der Unbestimmtheit des Gesetzes noch zu dem Ausspruch „Reden wir vom gleichen Gesetz?“ veranlasst hatte, sieht man in Düsseldorf weiterhin positiv. Das war gar kein Fehler, meint Innenminister Ingo Wolf – das war Absicht. So klingt zumindest die Pressemitteilung aus NRW:

Nordrhein-Westfalen hat als erstes Land erkannt, dass die Dienstanweisung der damaligen rot-grünen Bundesregierung unter Bundesinnenminister Schily für einen derartigen Eingriff der Sicherheitsbehörden wie bei der so genannten Online-Durchsuchung nicht ausreichend ist. Es war daher richtig, für die Überwachung von Terrorverdächtigen über das Internet eine rechtliche Regelung zu schaffen. „Wir haben bewusst die Diskussion geführt, was den Sicherheitsbehörden in absoluten Ausnahmefällen erlaubt sein soll, um uns vor terroristischen Anschlägen und schwersten Angriffen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen“, sagte Wolf.

Über gesellschaftliche, politische oder wirtschaftliche Auswirkungen wird bislang noch wenig diskutiert. Eine Art von Aufatmen scheint die allgemeine Reaktion zu sein. In der Blogosphäre bleibt es zu dem Thema bislang erstaunlich ruhig. Geäußert hat sich allerdings Markus Beckedahl von Netzpolitik.org:

Schön, dass wir jetzt ein “Computer-Grundrecht“ haben, was an das digitale Zeitalter angepasst ist. Das war längst überfällig. Welche Auswirkungen es hat und wie man es genau ausgestalten kann, wird die Zukunft zeigen. Es wäre natürlich schöner gewesen, das Bundesverfassungsgericht hätte das Grundrecht mit weniger Schrankenregelungen ausgestaltet. Es wird sich zeigen, ob und wie trickreiche Sicherheitspolitiker damit umgehen werden.

Bei Netzpolitik steht ebenso eine umfassende Presseübersicht.

Zu den Einzelheiten des neuen Grundrechts ausführlich bei Telemedicus.

, Telemedicus v. 28.02.2008, https://tlmd.in/a/678

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