Reaktionen auf das Kirchhof-Gutachten
Am vergangenen Donnerstag wurde von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein Gutachten des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Paul Kirchhof zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgestellt.
Die ersten Reaktionen auf das Gutachten in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft sind überwiegend positiv.
„Ich […] vertrete – im Ergebnis ebenso wie Kollege Kirchhof – die Auffassung, dass die Rundfunkfinanzierung nicht (primär) der Abgeltung eines individuellen Vorteils, sondern der Gewährleistung eines überindividuellen Ziels dient: der Demokratie und Kulturstaatlichkeit. Deshalb ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn an die Stelle der Gegenleistungsabgabe, die die Rundfunkgebühr schon lange nicht mehr war, zu einer Haushaltsabgabe übergeht.”
Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Medienrechtler an der Uni Rostock
„Das Kirchhof-Gutachten entspricht meinen politischen Vorstellungen. Wir können damit aus der Definitionsfrage nach dem Empfangsgerät herauskommen. […] Heute können wir mit dem PC […] oder dem I-Phone Radio- und Fernsehprogramme empfangen. Die Möglichkeiten werden immer breiter, und das mit einer Gebühr einzufangen, wird immer schwerer. Deshalb müssen wir handeln und versuchen, das bisherige Aufkommen an Gebühren zu erhalten. […] Bis zum 9. Juni werden wir einen Eckpunkte-Beschluss fassen, um darauf den Staatsvertrag zu bauen. Es ist noch ein schwieriger Weg, aber es ist politisch möglich.”
Kurt Beck (SPD), Vorsitzender der Rundfunkkommission
„Mit dem Gutachten wird ein überzeugender, verfassungsrechtlich gangbarer Weg beschrieben. Prof. Kirchhof trägt eine logisch nachvollziehbare Grundidee vor, die alle wichtigen verfassungs- und europarechtlichen Aspekte einbezieht. Allerdings bedarf die Ausgestaltung eines zukunftsfähigen Modells an vielen Stellen noch der Konkretisierung durch den Gesetzgeber. Erst danach wird die ARD eine belastbare Einschätzung des Reformmodells vor allem auch unter finanziellen Aspekten abgeben können.”
Peter Boudgoust, Vorsitzender der ARD
„Jetzt sind die finanzverfassungsrechtlichen Fragen geklärt. Professor Kirchhof hat den von Bayern verfolgten Reformansatz klar bestätigt. Auf dieser Grundlage kann die Politik nun die Weichen dafür stellen, dass das neue Modell einer Haushalts- und Betriebsstättenabgabe zur neuen Gebührenperiode ab 2013 in Kraft treten kann. […] Natürlich steht die Höhe des neuen Beitrags noch nicht fest. Dazu muss die KEF erst rechnen. Ich appelliere aber schon jetzt an die Anstalten, maßvolle Bedarfsanmeldungen vorzunehmen. In allen Bereichen ist Sparen angesagt.”
„Der VPRT begrüßt die erwartete grundlegende Weichenstellung in Richtung einer Haushalts- und Betriebsstättenabgabe, die durch das Gutachten Prof. Kirchhofs ermöglicht wird. […] Die Politik muss jetzt den Ball aufnehmen – sowohl, was eine Abkehr vom geräteabhängigen Modell als auch von der öffentlich-rechtlichen Mischfinanzierung anbelangt.”
Zu den Details des Kirchhof-Gutachtens bei Telemedicus.