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„Rätselhafte Entscheidung“: BILD gegen Presseratsrüge

Der Presserat hat eine öffentliche Rüge gegen die BILD-Zeitung ausgesprochen und sich damit einmal mehr den Zorn derselben zugezogen: Grund für die erneute Auseinandersetzung ist die Berichterstattung zum Absturz eines Flugzeuges im Himalaya. Dabei starben auch zwölf deutsche Touristen. In der Gesamtberichterstattung über diesen Unglücksfall sah der Beschwerdeausschuss des Presserats einen Verstoß gegen den Pressekodex.
Dessen Ziffer 11 verpflichtet die Presse „auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität“ zu verzichten und grenzt in Richtlinie 11.3 die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen wie folgt ein:

Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.

Auf der ersten Seite der Zeitung wurde seinerzeit ein großformatiges Foto der Unglücksstelle abgebildet, auf dem verkohlte Leichen zu sehen waren. Darüber hinaus wurden im Innenteil der Zeitung Fotos einiger Passagiere veröffentlicht, wodurch ein Teil der Opfer identifizierbar gewesen sei. Auf dieser Grundlage befand der Beschwerdeausschuss, dass BILD durch den „assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten im Innenteil und den anonymen Leichen auf der Vorderseite“ die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt habe. Da es sich um eine öffentlichen Rüge handelt, muss BILD diese auch abdrucken.

Welt nicht schöner zeichnen als sie ist

Bei der BILD-Zeitung will man diesen Vorwurf aber nicht auf sich sitzen lassen. Der Chefredakteur, Kai Diekmann, wirft dem Presserat vor, mit zweierlei Maß zu messen. Auch Vollständigkeit gehöre zur Wahrheitspflicht der Berichterstattung: Der Presserat problematisiere mit dieser Entscheidung jedoch jede Fotoveröffentlichung, sofern sie Opfer auch nur aus der Ferne zeige. Diekmann verwies im Zusammenhang mit der Rüge zudem auf frühere Entscheidungen zu Abbildungen des Concorde-Absturzes oder der Tsunami-Katastrophe bei „Stern“ und „Spiegel“. Unter Zugrundelegung der damaligen Kriterien, die man im vorliegenden Fall auch beachtet habe, hätte die „Bild“-Berichterstattung als unbedenklich eingestuft werden müssen. Mit einer solch „rätselhaften Entscheidung“ verunsichere der Presserat daher die Redaktionen.

Unterstützung erhält Diekmann von Ernst Elitz, Intendant des DeutschlandRadios. Dieser hatte bei der betroffenen BILD-Ausgabe die öffentliche Blattkritik gehalten. Elitz habe damals von einer „akzeptablen Lösung“ gesprochen und wird zu der Rüge in einer Pressemitteilung des Axel-Springer-Verlags wie folgt zitiert:

„Man darf die Welt nicht schöner zeichnen als sie ist. Unglücke, Kriege und Katastrophen bei denen Menschen ums Leben kommen, lassen sich nicht verdrängen. ‚Bild‘ hat eine aus der Distanz aufgenommene Totale nach dem Flugzeugabsturz gezeigt. Menschliche Leichen wurden hier keineswegs in den Vordergrund gerückt. Aber das Gesamtbild hat Betroffenheit geweckt. Das Bild hat Wirklichkeit gezeigt, aber keinen Voyeurismus betrieben. Die Abbildung dieser realen Situation kann beim Fernsehzuschauer und beim Leser Mitgefühl wecken. Auch das ist eine Aufgabe der Medien.“

Zur Pressemitteilung des Presserats.

Zur Pressemitteilung des Axel-Springer-Verlags.

, Telemedicus v. 06.12.2008, https://tlmd.in/a/1070

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