Der Norddeutsche Rundfunk hat die Produktionsfirma von Stefan Raabs Sendung „TV Total“ auf über 500.000 EUR Schadensersatz verklagt. Raab habe in den vergangenen Jahren insgesamt mehr als 300 Ausschnitte aus NDR-Produktionen in bei „TV Total“ gezeigt. Bereits Ende 2007 hatte der BGH klargestellt, dass die Verwendung solcher kurzen Sequenzen das Urheberrecht der Produzenten verletzen kann.
Ob es jedoch auch in diesem Fall zu einem Urteil kommen wird, ist ungewiss. Nach Angaben der dpa habe der vorsitzende Richter am Landgericht München I am Donnerstag einen Vergleich angeregt. Raabs Produktionsfirma solle 130.000 EUR an den NDR zahlen, um einen langjährigen Rechtsstreit zu vermeiden. Der FOCUS berichtet:
„Das Gericht hat nach den Worten des Vorsitzenden Richters stichprobenartig geprüft, in wie vielen Fällen der NDR alleiniger Rechteinhaber der verwendeten Sequenzen ist, und kam auf 25 Prozent. Bei eingehender Prüfung sei mit einem jahrelangen Rechtsstreit durch die Instanzen zu rechnen, warnte Richter Konrad Retzer. Die Parteien haben Zeit bis Ende August, sich abseits der Verhandlung zu einigen. “
Anscheinend hat das Urteil des BGH zu „TV Total“ einen Stein ins Rollen gebracht. Das gesamte Sendekonzept von „TV Total“ könnte dadurch in Gefahr geraten. Allerdings stellte der BGH auch in Bezug auf ein früheres Urteil zur Sendung „Kalkofes Mattscheibe“ fest, dass Ausschnitte aus fremden Sendungen durchaus erlaubt sein können, wenn eine ausführliche inhaltliche Auseinandersetzung stattfinde. Zwar würden bei TV Total viele Ausschnitte nur „um ihrer selbst willen“ gezeigt und seien deshalb unzulässig. Durch vergleichsweise geringe Änderungen am Sendekonzept könnte das aber auch geändert werden, um das Ende von „TV Total“ abzuwenden.