Questionnaire on the implementation of the ePrivacy Directive
Die Antworten der Bundesregierung auf den Fragebogen der Europäischen Kommission COCOM11-20 über die Umsetzung von Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie:
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Adrian Schneider ist Mitbegründer, Vorstand und Hausnerd von Telemedicus sowie Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln.