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Public Viewing: Lizenzdschungel zwischen FIFA, GEMA und GEZ

Die Fußballweltmeisterschaft steht vor der Tür und allerorts laufen die Vorbereitungen für’s „Public Viewing“. Während der Amerikaner darunter soviel wie „Leichenschau“ versteht, verspricht der Begriff Fußballfans hierzulande einen aufregenden Sommer und Veranstaltern klingelnde Kassen.

Juristisch ergeben Sie dabei aber einige interessante Fragen: Wo hört eigentlich die private WM-Party auf und wo fängt „Public Viewing“ an? Und welche Lizenzen braucht man dafür überhaupt? Diese und weitere Fragen beantwortet Rechtsanwalt Fabian Reinholz im Gespräch mit Telemedicus.

Worin genau besteht eigentlich der Unterschied zwischen „Public Viewing“ und einer privaten WM-Party?

Eine private WM-Party ist keine Veranstaltung, die sich an die Öffentlichkeit richtet, sondern nur im privaten Kreis stattfindet, wo sich alle Gäste auch untereinander mehr oder weniger kennen. Public Viewing findet dagegen vor einem öffentlichen Publikum statt, also wo sich in der Regel nicht alle kennen. Und vor allem gibt es dort auch keine Beschränkung, wer dort hinkommen darf.

Wenn ich nun alle meine Nachbarn einlade, obwohl ich nicht alle genau kenne: Ist das „Public Viewing“ oder Privatvergnügen?

Wenn Sie alle ihre Nachbarn persönlich einladen, dann ist das zunächst privat. Wenn Sie aber einen großen Garten haben, dort eine Leinwand aufstellen und in Ihrer Wohngegend verbreiten „jeder, der kommen will, soll kommen“, dann ist das „Public Viewing“.

Welche Lizenzen brauche ich bei meiner privaten WM-Party?

Im rein privaten Bereich brauchen Sie eigentlich keine Lizenzen. Aber natürlich müssen Sie Ihre GEZ-Gebühren zahlen. Sie halten ja schließlich ein Empfangsgerät bereit. Es kann auch passieren, dass die Grenze zur öffentlichen Wiedergabe überschritten wird und Sie GEMA-Lizenzen brauchen. Zum Beispiel, wenn sehr viele Personen kommen, die sich untereinander nicht kennen. Die Abgrenzung ist hier aber sehr schwierig. Im rein privaten Rahmen dürfte das eher selten vorkommen, dass Sie wirklich GEMA-Lizenzen brauchen.

Wenn Sie nicht gerade eine riesige Leinwand aufstellen und ihr ganzes Viertel beschallen, werden wohl auch keine behördlichen Genehmigungen notwendig sein.

Und welche Lizenzen braucht man für „Public Viewing“?

Natürlich brauchen Sie bei solchen öffentlichen Veranstaltungen eine entsprechende GEMA-Lizenz. Und auch hier müssen Sie selbstverständlich GEZ-Gebühren zahlen.

Darüber hinaus brauchen Sie möglicherweise eine Lizenz der FIFA. Diese Lizenzen werden aus dem Urheberrecht abgeleitet, genauer aus dem Recht des Sendeunternehmens aus § 87 UrhG. Dabei muss man unterscheiden, ob für die Veranstaltung ein Eintrittsgeld verlangt wird, oder nicht. Wenn Sie für Ihre Public Viewing-Veranstaltung Eintritt verlangen, müssen Sie beim Rechteinhaber um Erlaubnis fragen, ob Sie seine Sendung zeigen dürfen. Im Fall der Fußball-WM ist der Rechteinhaber die FIFA. Genauer gesagt: Ursprünglich eigentlich die Fernsehanstalten, die die Fernsehbilder produzieren und ausstrahlen. Bei der WM haben die aber wohl ihr Recht aus § 87 UrhG an die FIFA abgetreten.

Wenn Sie also Public Viewing veranstalten und von Ihren Gästen Eintritt verlangen, brauchen Sie dafür eine Lizenz von der FIFA.

Außerdem brauchen Sie die üblichen Genehmigungen und Konzessionen, wenn Ihre Veranstaltung zum Beispiel auf öffentlichen Plätzen stattfinden soll oder Sie Getränke verkaufen wollen.

Die FIFA hat eine eigene Definition, ab wann ein „gewerbliches Public Viewing“ erlaubnispflichtig ist. Danach reicht schon ein „indirekter Eintritt“ oder Sponsorenwerbung. Welche Rolle spielt diese Definition?

FIFA-Präsident Sepp Blatter und der Weltpokal
(cc) World Economic Forum

Nach deutschem Urheberrecht keine. Im deutschen Recht spricht § 87 UrhG nur von einem „Eintrittsgeld“. Natürlich ist eine Veranstaltung auch gewerblich, wenn Eintritt verlangt wird. Aber das bedeutet nicht, dass man in den § 87 UrhG „reinlesen“ könnte, dass mit „Eintritt“ jede Form der gewerblichen Nutzung gemeint ist.

Eine FIFA-Lizenz ist deshalb nur dann notwendig, wenn ich von den Besuchern Eintritt fordere. Wenn ich die Leute kostenlos rein lasse und nur Getränke verkaufe oder Werbung zeige, brauche ich keine FIFA-Lizenz – zumindest in Deutschland.

Darf ich als Veranstalter für so ein Event mit den Begriffen „WM“ oder „Fußballweltmeisterschaft“ werben?

Bedingt. Natürlich muss man darauf hinweisen können, worum es bei der Veranstaltung überhaupt geht – auch in der Werbung. Dass man Spiele der Weltmeisterschaft zeigt, darf man also natürlich sagen. Vorsicht ist aber geboten, wenn man diese Begriffe „kennzeichenmäßig“ nutzt, also als Produktbezeichnung im weiteren Sinne. Denn dann kommt man ins Markenrecht und es wird schwierig.

Es gibt Marken der FIFA, die vollkommen unstreitig sind. Zum Beispiel „FIFA WM 2010“. Wenn Sie also ihre Veranstaltung „FIFA WM Public Viewing“ nennen und dafür werben, dann wäre das kritisch. Wenn Sie aber schreiben: „Public Viewing in Berlin, alle Spiele der FIFA WM 2010“ ist das nur eine Beschreibung und keine „markenmäßige“ Nutzung.

Daneben gibt es auch noch Grenzfälle, wo FIFA-Marken eingetragen sind, die eigentlich nicht mehr eingetragen werden dürften. Der BGH hat sich im Jahr 2006 mal damit befasst und entscheiden, dass „WM 2006“ weitgehend nicht als Marke schutzfähig ist. Marken wie „WM 2010“ existieren aber noch. Ein deutsches Gericht könnte einer solchen Marke den Schutz also nicht komplett absprechen. Es könnte der Marke aber einen ganz engen Schutzbereich zumessen.

Mit anderen Worten: Ich würde „WM 2010“ und andere FIFA-Marken nicht wortwörtlich nutzen, um meine Veranstaltung danach zu benennen, sondern vielleicht grafisch aufbereiten oder nur beschreibend nutzen, zum Beispiel „Public Viewing zur WM 2010“.

Vielen Dank für das Gespräch.

RA Fabian Reinholz
Foto: Alle Rechte vorbehalten

Fabian Reinholz ist Partner der Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte in Berlin. Zu seinen Schwerpunkten zählen auch die marken- und lizenzrechtlichen Fragen bei Sportveranstaltungen. Mit den Rechtsfragen bei „Public Viewing“ hat er sich auch ausführlich in der aktuellen K&R befasst (S. 364 ff.).

22 Fragen und Antworten zur Werbung mit der WM.

Pressemeldung der GEMA zu ihren WM- und Public-Viewing-Tarifen.

, Telemedicus v. 11.06.2010, https://tlmd.in/a/1784

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