Das ZDF und ProSieben haben unabhängig voneinander zwei Neuverfilmungen des Jack-London-Romans „Seewolf“ produzieren lassen. Nun streiten die beauftragten Produktionsfirmen um den Titel ihrer Filme. Ein Urteil des LG München I wird dabei wahrscheinlich nur kurzfristig für Ruhe sorgen.
Sie zählt mit zu den bedeutendsten Szenen der deutschen Fernsehgeschichte: Raimund Harmsdorf alias Kapitän Wolf Larson zerquetscht im ZDF-Vierteiler „Der Seewolf“ mit der bloßen Hand eine rohe Kartoffel. Das war im Jahre 1971. Raimund Harmsdorf ist inzwischen gestorben, aber der Stoff des Jack-London-Romans „Seewolf“ hat seinen Reiz keineswegs verloren. Wohl auch deshalb sind nun gleich zwei Neuverfilmungen des Stoffes als Auftragsproduktionen entstanden.
Zum einen hat die Tele München Gruppe (TMG), die schon 1971 die Erstverfilmung für das ZDF realisierte, erneut im Auftrage des Mainzer Senders eine Produktion abgedreht. Daneben hat sich die Hofmann & Voges Entertainment GmbH ebenfalls aus München für ProSieben an den Stoff gewagt und ihrerseits beinahe zeitgleich eine Neuverfilmung produziert. Bislang stritten sich die beiden Produktionsfirmen lediglich im Stillen um den Titel ihrer Werke. Am vergangenen Dienstag kam es nun aber zum öffentlichen Showdown vor dem Landgericht München I.
Die Münchener Richter urteilten, dass die von ProSieben beauftragte Hofmann & Voges-Produktion nicht den Titel „Der Seewolf“ oder „Seewolf“ tragen darf. In der Begründung wurde auf den Vorrang des Titelschutzes und der Marke der Originalverfilmung „Der Seewolf“ aus dem Jahre 1971 verwiesen, so berichtet eine Pressemeldung der TMG.
ProSieben hält allerdings weiterhin an der Ausstrahlung seiner neuen Auftragsproduktion unter dem Seewolf-Titel fest. Dies ließ jedenfalls ProSieben-Sprecher Christoph Körfer am Freitag gegenüber DWDL verlauten und stellte dabei klar, dass sich ProSieben nicht an das Münchener Urteil gebunden fühlt.
Die Tele München Gruppe (TMG) teilt diese Rechtsauffassung von ProSieben nicht. Und insofern hat die TMG für den Fall, dass ProSieben tatsächlich die Ausstrahlung unter dem Titel „Seewolf“ oder „Der Seewolf“ plant, weitere rechtliche Schritte angekündigt. Nach derzeitiger Programmierung sieht ProSieben die Ausstrahlung seiner Seewolf-Produktion noch in diesem Herbst vor.
Das Urteil des LG München I vom 09.09.2008 in dieser Sache (Az. 9 HKO 2337/08) ist noch nicht rechtskräftig. Nach Informationen des Titelschutzanzeigers will die Hofmann & Voges Entertainment GmbH weitere rechtliche Schritte prüfen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.