Professor Hoeren vom ITM in Münster beschäftigt sich im Editorial der aktuellen MMR mit dem „Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme“, das das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Online-Durchsuchung geschaffen hat:
„Da ist schon der Titel des neuen Grundrechts selbst, der mich nachdenklich macht. Ein „System“ kann nicht vertraulich und integer sein. Vertraulichkeit und Integrität sind personelle Tugenden. Geschützt sein kann nur die Vertraulichkeit der von dem System verarbeiteten Daten sowie die Integritätserwartung der Betroffenen, was die Sicherheit des Systems angeht […]. Und was ist hier mit „informationstechnisches System“ gemeint? Die Software, die Hardware, das Zusammenspiel? Die Entscheidung erwähnt als Beispiele für ein System den „Personalcomputer“ […], „Telekommunikationsgeräte“ […] oder „elektronische Geräte, die in Wohnungen oder Kraftfahrzeugen enthalten sind“ […]. Die Terminologie ist hier eigentümlich antiquiert und vage.“