Letzte Woche ist die erste deutsche Internetplattform für die Vermittlung von Krediten unter Privatpersonen online gegangen: eLolly vermittelt unter dem Motto „Deutschland hilft sich selbst“ den Kontakt zwischen privaten Kreditgebern und -nehmern.
Dabei wird im Gegensatz zu vergleichbaren Vermittlungsbörsen im Internet jedoch lediglich eine einmalige Registrierungsgebühr fällig, für einzelne Transaktionen wird keine Gebühr erhoben. Diese „Großzügigkeit“ hat jedoch einen Grund: für die gewerbliche Kreditgeschäfte wird in Deutschland eine Lizenz benötigt. Mit der einmaligen Registrierungsgebühr will eLolly diese Vorschrift umgehen und sieht sich selbst als bloßen Kontaktvermittler. Die reine Vermittlung von Krediten ist nämlich auch ohne Lizenz zulässig. Generell bergen Kreditvermittlungen im Internet jedoch große rechtliche Gefahren.
Denn nicht nur die Betreiber von Kreditvermittlungs-Plattformen bewegen sich auf der Grenze zu linzenzpflichtigen Bankgeschäften. Auch die privaten Kreditanbieter können in den Bereich der Lizenzpflicht fallen. Das ergibt sich aus § 32 Abs. 1 KWG. Danach bedürfen alle gewerblichen Kreditgeschäfte einer staatlichen Erlaubnis. Die Frage, ab wann ein gewerbliches Handeln vorliegt, hat sich auch schon bei anderen Plattformen im Internet gestellt und ist höchst problematisch. In jedem Fall begeben sich regelmäßige Anbieter von Kreditplattformen auf sehr dünnes Eis. Denn wer ohne Erlaubnis gewerblich Kreditgeschäfte betreibt, macht sich nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG strafbar und kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat solche Geschäftsmodelle bereits im Auge:
Wir schauen uns in diesen Fällen an, ob die Nutzer einer solchen Plattform darauf erlaubnispflichtige Bankgeschäfte betreiben. […] Die BaFin kann sowohl gegen diese Personen einschreiten als auch gegen Unternehmen, die etwa in die Anbahnung oder die Abwicklung dieser Geschäfte einbezogen sind.
Es ist also fraglich, ob sich diese Konzepte in Deutschland durchsetzen werden. Zwar erfreuen sich solche Dienste in anderen Ländern bereits großer Beliebtheit, die schmale Grenze zur Strafbarkeit dürfte in Deutschland jedoch sowohl Betreiber als auch Kunden langristig abschrecken.
eLolly allerdings zeigt sich unbeeindruckt: „Kann sein, dass wir größer werden als Ebay“ sagt ein Sprecher des Unternehmens. Nach Angaben der Betreiber registriere sich bisher pro Minute ein neuer Nutzer.