Beschwerden ab 1.1.2009 möglich
Vom kommenden Jahr an will sich der Deutsche Presserat, als freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien in Deutschland, auch mit Beschwerden über journalistisch-redaktionelle Beiträge in Telemedien auseinander setzen. Der Sprecher des Presserats, Manfred Protze, begründet die Zuständigkeitsausweitung wie folgt:
Journalistisch-redaktionelle Online-Beiträge sollten den gleichen Standards gerecht werden, die auch für die gedruckten Veröffentlichungen gelten. Die Ausweitung des Pressekodex auf den Online-Bereich und die Möglichkeit für Leser und User, sich über Publikationen auch aus dem Internet beim Presserat zu beschweren, kann die Glaubwürdigkeit der einzelnen Online-Medien enorm stärken
Voraussetzung hierfür sei zunächst, dass es sich bei dem Angebot nicht um Rundfunk handelt. Zudem müssten sich die entsprechenden Anbieter zum sog. Pressekodex sowie zu den Grundsätzen zum Redaktionsdatenschutz bekennen und sich der Spruchpraxis des Presserats unterwerfen. Die Zuständigkeit des Presserats ist dabei nicht an die Zugehörigkeit des entsprechenden Mediums zu einem der vier Trägerverbände des Presserats (BDZV, VDZ, DJV und dju in ver.di) gebunden.
Presseverlage, welche bereits die bisherige Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet haben, sollen eine erweiterte Fassung erhalten, verbunden mit dem Aufruf, sich auch der Selbstregulierung im Bereich der elektronischen Presse anzuschließen. Verlage, von denen noch keine Selbstverpflichtungserklärung vorliegt, sollen aufgefordert werden, eine erweiterte Erklärung zu unterschreiben.