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Presserat: Kein Missbrauch durch Bildblog

Das Plenum des Deutschen Presserats hat keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Beschwerderechts durch das Bildblog festgestellt. Dieses hatte seit 2006 insgesamt zwölf Beschwerden beim Presserat eingereicht, in denen es Verstöße gegen den Pressekodex geltend machte. Daraufhin beschwerte sich der Axel Springer Verlag: Das Bildblog sei ein kommerziell betriebenes journalistisches Produkt, das seine Inhalte zumindest teilweise durch Beschwerden beim Presserat und die Dokumentation der jeweiligen Ergebnisse erzeuge; die Beschwerden verfolgten daher keine ethischen Ziele.
Wie der Spiegel berichtete, wollte der Springer Verlag erreichen, dass die Blogbetreiber künftig grundsätzlich keine Beschwerden mehr beim Deutschen Presserat einreichen dürfen. Es sei nicht hinnehmbar, dass Presserat und „Bild“ Aufwand betreiben müssten, um die Attraktivität und mittelbar die Einnahmen von „Bildblog“ zu steigern.

Nach Auffassung des Plenums des Deutschen Presserats habe es sich jedoch in allen Fällen um medienethische Anliegen gehandelt, mit denen sich der Presserat nach eigener Aufgabenstellung zu befassen habe. Der Presserat weiter:

Der Presserat wird auch in Zukunft darauf achten, dass das Jedermann-Beschwerderecht nicht durch Missbrauch gefährdet wird. Er behält sich vor, bei erkennbarem Missbrauch Beschwerden nicht anzunehmen. Ein Missbrauch kann vorliegen, wenn Beschwerden etwa im Rahmen organisierter Kampagnen gegen einzelne Medien erhoben werden.

Zur Pressemeldung des Presserats.

, Telemedicus v. 13.03.2008, https://tlmd.in/a/703

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