Der Kampf um die Pressfreiheit wird an vielen Fronten geführt: So kritisierte unlängst der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) mit drastischen Worten den Berliner Zoo. Durch einen vermeintlichen „Knebelvertrag“ wolle besagter Zoo, Heimat von Eisbärbaby Knut, die Journalisten zu einer positiven Berichterstattung zwingen. Zugang zum Pressebereich des Zoos im Internet sollen dem Vertragswerk zufolge nur Journalisten erhalten, die sich verpflichten würden, die Zoologischer Garten Berlin AG oder ihre Mitarbeiter in keinem ungünstigen Licht erscheinen zu lassen. Der DJV forderte den Berliner Zoo daher auf, die Nutzungsvereinbarung für den Pressebereich seines Internetauftritts umgehend zu ändern. Der Berliner Zoo habe nicht das Recht, in die Freiheit der Berichterstattung einzugreifen und müsse künftig alle Versuche unterlassen, die Berichterstattung zu steuern.
Zoo-Sprecherin Viviane Kreft äußert sich hierzu laut Frankfurter Rundschau etwas missglückt:
Wir erbringen eine Dienstleistung, indem wir den Fotografen im Zoo ermöglichen, unsere Tiere zu fotografieren. Dafür müssen sie eine Gegenleistung erbringen[…]Wir machen keine Zensur.
In die entgegengesetzte Richtung wird der kaufmännische Leiter des Zoos, Gerald Uhlich in der FAZ (13.04.07) zitiert. Jeder Journalist könne berichten, „wie und was er mag“, Die Vereinbarung stünde in keinem Zusammenhang mit dem Eisbären Knut. Vielmehr richte sich die vom DJV beanstandete Passage gegen die missbräuchliche Verwendung von Fotos und Filmaufnahmen. Die Vereinbarung, die auch für den Zutritt zum Zoo gelte, sei entwickelt worden, weil der Tierpark häufig Drehort sei und es Versuche gegeben habe, Filmaufnahmen anders zu schneiden und in einen sinnentstellenden Zusammenhang zu bringen. Zudem störe es den Zoo, wenn Fotos oder Filme kommerziell verwertet würden. Aufgrund der entstandenen Irritationen überlege der Zoo jedoch, die kritisierte Regelung neu zu fassen.